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Sachverhalt/Begründung:
Das Rechnungsprüfungsamt hat bei der Überprüfung der Abwicklung der Stiftung Rödermark für das Jahr 2013 festgestellt, dass das unter § 4 der Satzung genannte Stiftungsvermögen nicht mit dem tatsächlich vorhandenen Vermögen übereinstimmt.
Gemäß der Satzung der „Stiftung Rödermark“ beträgt das Stiftungsvermögen 150.000,00 Euro. Auf den Konten der Finanzbuchhaltung befindet sich aber tatsächlich ein Betrag von 153.387,56 Euro.
Diese Differenz ist durch den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16. Oktober 2001 (Tagesordnungspunkt 15, Drucksache Nr. 57) über die „Artikelsatzung zur Einführung des EURO“ entstanden. In Artikel 7 dieses Beschlusses wurden die ursprünglichen Beträge von 200.000,00 DM und 300.000,00 DM auf 100.000,00 Euro und 150.000,00 Euro geändert. Hier wurde nicht genau umgerechnet, sondern nur halbiert. Als Ergebnis wurden die ursprünglichen Beträge vermindert.
Nach § 6 Abs. 1 der Stiftung Rödermark kann die Stadtverordnetenversammlung lediglich einen neuen Stiftungszweck oder die Auflösung der Stiftung beschließen. Eine Änderung des Stiftungsvermögens durch einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung ist nicht möglich.
Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt, die in § 4 der Satzung der „Stiftung Rödermark (Ober-Rodener Spendung)“ genannten Beträge durch Beschluss der Stadtverordneten-versammlung wie folgt zu ändern:
Von 100.000,00 Euro auf 102.258,38 Euro und von 150.000,00 Euro auf 153.387,56 Euro.
Die Stadtverordnetenversammlung wird ersucht, dem beigefügten Entwurf der Satzung zur Änderung der Satzung der „Stiftung Rödermark (Ober-Rodener Spendung) zuzustimmen.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Änderung der Satzung der „Stiftung Rödermark (Ober-Rodener Spendung) – 4. Änderung – gemäß dem beigefügten Satzungsentwurf.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Anlagen
- Entwurf der Satzung zur Änderung der Satzung der „Stiftung Rödermark
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