Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung: Die Stadt Rödermark hat mit der Projektgesellschaft „Atrium am Ober-Röder Bahnhof mbH“ mit Datum vom 22.04.2014 einen städtebaulichen Vertrag abgeschlossen, der die grundsätzlichen Regelungen von Rechten und Pflichten zwischen der Stadt und dem Vorhabenträger im Hinblick auf die Bebauungsplanung, die damit verbundenen Schritte und die Kostenregelung beinhaltet. Dieser Vertrag soll durch einen städtebaulichen Vertrag Teil 2 präzisiert werden, siehe Anlage. Teil 2 enthält weitergehende städtebauliche und erschließungsrechtliche Regelungen. Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Abschluss des städtebaulichen Vertrages Teil 2 mit der Projektgesellschaft „Atrium am Ober-Röder Bahnhof mbH“ gemäß Anlage. Die Kosten gehen zu Lasten des Vorhabenträgers. Ein Anspruch auf einen Bebauungsplan oder gar auf einen Bebauungsplan bestimmten Inhalts wird mit dem städtebaulichen Vertrag nicht begründet.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Anlage - Städtebaulicher Vertrag Teil 2 - Anlagen zum städtebaulichen Vertrag Teil 2 |
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