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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Abschluss des städtebaulichen Vertrages Teil 2 mit der Projektgesellschaft „Atrium am Ober-Röder Bahnhof mbH“ gemäß Anlage. Die Kosten gehen zu Lasten des Vorhabenträgers. Ein Anspruch auf einen Bebauungsplan oder gar auf einen Bebauungsplan bestimmten Inhalts wird mit dem städtebaulichen Vertrag nicht begründet. Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: CDU/ AL/Die Grünen, SPD, FWR Ablehnung: FDP Enthaltung: |
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