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Vorlage - FDP/0225/14  

 
 
Betreff: Änderungsantrag der FDP-Fraktion: "Änderung der Hauptsatzung"
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag FDP-Fraktion
Federführend:Gremien-Büro   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
07.10.2014 
28. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark abgelehnt   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:

 

Im Zeitalter der Digitalisierung sollte die MÖGLICHKEIT des „LiveStreaming, bzw. ähnlicher Techniken in den öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung selbstverständlich und vorausschauend in der Hauptsatzung festgeschrieben sein. Gerade um eines immer mehr abnehmenden Interesses der Bürgerinnen

und Bürger an Politik allgemein und Kommunalpolitik speziell zu begegnen, könnte eine Liveübertragung der Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung neues Interesse wecken und bietet zudem die Möglichkeit, das politische Geschehen in der Stadt live und bequem von zuhause aus zu verfolgen, ggf. auch parallel zu einer

anderen Tätigkeit. Eine denkbar breite Öffentlichkeit und öffentliche Wahrnehmung betreffend die Arbeit der Stadtverordnetenversammlung kann nur im Interesse jeder kommunalpolitisch handelnden Person sein. Nicht zuletzt bedeutet jede Änderung der Hauptsatzung die Verursachung von Kosten. Insofern ist die Schaffung der

MÖGLICHKEIT der Übertragung via „LiveStream eine logische Konsequenz! Bereits jetzt sind eine Vielzahl von Rödermärker Bürgerinnen und Bürger (z.B. Senioren und/oder gehbehinderte Personen) aufgrund der sehr kurzen Protokolllage von der Teilhabe am kommunalpolitischen Leben in Rödermark de facto abgeschnitten.

Die grundlose Nichtzulassung von „LiveStreamÜbertragungen aus den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung wird/würde diesen Missstand leider zementieren. Daher sollte aus Kostengründen jede logische Satzungsänderung bei einer ohnehin stattfindenden Änderung der Hauptsatzung die MÖGLICHKEIT des/für „LiveStreaming vorsorglich und zukunftsgerichtet enthalten bzw. darstellen


 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.)

Der Satzungsbeschluss (Entwurf zur Vorlage VO/0157/141) wird um folgenden Paragraphen (7a) ergänzt:

 

 

§ 7a

Film und Tonaufnahmen und "LiveStreaming"

  1. Film und Tonaufnahmen durch die Medien mit dem Ziel der Veröffentlichung sind in öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung zulässig.

 

  1. Die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung können mit Bild und Ton aufgezeichnet und ohne zeitlichen Verzug und ohne nachträgliche inhaltliche Veränderung auf der Internetseite (www.roedermark.de) als sogenannter "LiveStream" der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

 

  1. Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, die eine Aufzeichnung ihrer Person in der Stadtverordnetenversammlung ablehnen, haben dies dem/der Stadtverordnetenvorsteher/ in vor Beginn der Sitzung anzuzeigen. In diesem Fall sind die Aufnahmen für das LiveStreaming so zu gestalten, dass die Rechte des/der widersprechenden Stadtverordneten gewahrt werden.

 

  1. Das weitere Verfahren regelt die Geschäftsordnung der Stadtverordneten- versammlung

 

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Änderungssatzung zur 13. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Rödermark gemäß dem der Vorlage VO/0157/141 beigefügten Entwurf mitsamt der Ergänzung aus Ziffer 1. dieses Beschlusses.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung