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Vorlage - CAL/0208/14  

 
 
Betreff: Sicherstellung einer Vergabepraxis von Plätzen an Gymnasien im Kreis Offenbach ohne Benachteiligung Rödermärker Kinder
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag CDU-Fraktion und AL/Grüne
Federführend:Gremien   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur Vorberatung
23.09.2014 
22. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Integration und Kultur ungeändert beschlossen   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
25.09.2014 
39. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses geändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
07.10.2014 
28. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgezogen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:

 

In Rödermark steht als weiterführende Schule die Oswald-von-Nell-Breuning-Schule, eine integrierte Gesamtschule mit vielfältigem Schulprofil, zur Verfügung. Eltern, die für ihre Kinder eine Beschulung in einem Gymnasium oder einer Gymnasialklasse einer kooperativen Gesamtschule wünschen, müssen schwerpunktmäßig auf Schulen in Dreieich und Heusenstamm ausweichen, weil diese Angebote in Rödermark nicht vorhanden sind und verkehrstechnisch noch in einer vertretbaren Zeit zu erreichen sind.

 

Mit dem Schuljahreswechsel im August 2014 ist es bei der Wahl der weiterführenden Schule zu einem Engpass an Schulplätzen am Gymnasium in Dreieich gekommen, so dass viele Rödermärker Kinder dort abgelehnt wurden. Diese Situation ist aus den 90er-Jahren bekannt.

 

Diese Situation ist unbefriedigend, da Rödermärker Kinder am Gymnasium bzw. an der kooperativen Gesamtschule nur angenommen werden, wenn alle Wohnortkinder, unabhängig von einer Schulformempfehlung, bereits berücksichtigt wurden oder das Kind ein Geschwisterkind ist. Dieses Verfahren entspricht zwar §70 des Hessischen Schulgesetzes, ist aber äußerst unfair den Rödermärker Bürgern gegenüber. Hieraus resultiert keinerlei Sicherheit bezüglich der Planung des schulischen Werdegangs von Rödermärker Kindern. Es handelt sich um einen Standortnachteil. Außerdem ist anzumerken, dass die Schulen nicht von den Gemeinden, sondern vom Kreis Offenbach betrieben werden, dem Rödermark angehört.

 

Die beantragte Vorgehensweise würde den Regelungen des Hessischen Schulgesetzes entsprechen. Rödermärker Kindern würde so in Dreieich oder Heusenstamm eine gleich hohe Wahrscheinlichkeit für den Erhalt eines Platzes am Gymnasium eingeräumt wie den Kindern der genannten Städte.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

  • Der Magistrat wird beauftragt, beim Landesschulamt – Staatliches Schulamt für die Stadt und den Kreis Offenbach am Main - auf die Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens bei den Plätzen an Gymnasien hinzuwirken.

 

  • Bei diesem Vergabeverfahren soll das Kriterium „Wohnort“ nur insofern genutzt werden, dass alle Kinder des Kreises Offenbach Kindern der angrenzenden Kreise und Städte vorzuziehen sind.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: