Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
In Rödermark steht als weiterführende Schule die Oswald-von-Nell-Breuning-Schule, eine integrierte Gesamtschule mit vielfältigem Schulprofil, zur Verfügung. Eltern, die für ihre Kinder eine Beschulung in einem Gymnasium oder einer Gymnasialklasse einer kooperativen Gesamtschule wünschen, müssen schwerpunktmäßig auf Schulen in Dreieich und Heusenstamm ausweichen, weil diese Angebote in Rödermark nicht vorhanden sind und verkehrstechnisch noch in einer vertretbaren Zeit zu erreichen sind.
Mit dem Schuljahreswechsel im August 2014 ist es bei der Wahl der weiterführenden Schule zu einem Engpass an Schulplätzen am Gymnasium in Dreieich gekommen, so dass viele Rödermärker Kinder dort abgelehnt wurden. Diese Situation ist aus den 90er-Jahren bekannt.
Diese Situation ist unbefriedigend, da Rödermärker Kinder am Gymnasium bzw. an der kooperativen Gesamtschule nur angenommen werden, wenn alle Wohnortkinder, unabhängig von einer Schulformempfehlung, bereits berücksichtigt wurden oder das Kind ein Geschwisterkind ist. Dieses Verfahren entspricht zwar §70 des Hessischen Schulgesetzes, ist aber äußerst unfair den Rödermärker Bürgern gegenüber. Hieraus resultiert keinerlei Sicherheit bezüglich der Planung des schulischen Werdegangs von Rödermärker Kindern. Es handelt sich um einen Standortnachteil. Außerdem ist anzumerken, dass die Schulen nicht von den Gemeinden, sondern vom Kreis Offenbach betrieben werden, dem Rödermark angehört.
Die beantragte Vorgehensweise würde den Regelungen des Hessischen Schulgesetzes entsprechen. Rödermärker Kindern würde so in Dreieich oder Heusenstamm eine gleich hohe Wahrscheinlichkeit für den Erhalt eines Platzes am Gymnasium eingeräumt wie den Kindern der genannten Städte.
Beschlussvorschlag:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
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