Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Das Schutzschirmgesetz und die zugehörige Verordnung sehen vor, dass alle Schutz-schirmkommunen zweimal jährlich über den Erfolg ihrer Konsolidierungsmaßnahmen zu berichten haben. Zum 31.08.2014 war über das erste Halbjahr 2014 zu berichten.
Der Zielerreichungsgrad aller von der Stadtverordnetenversammlung für 2014 beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen ist in Anlage 1 dargestellt. Gemäß Schutzschirmverordnung ist der Halbjahreswert auf das Jahresende hochzurechnen (oder zu prognostizieren).
Anlage 2 bildet den Zielerreichungsgrad des bisherigen Konsolidierungszeitraums inkl. Hochrechnung auf das Jahresende 2014 ab. Insgesamt lässt sich feststellen, dass der Konsolidierungspfad für 2014 aus heutiger Sicht eingehalten werden kann.
Ob die mit dem Land Hessen für die Zukunft vertraglich vereinbarten Werte eingehalten werden können, wird sich mit der in Kürze anstehenden Beratung für den Haushalt 2015, in dem der Finanzplanungszeitraum 2016 bis 2018 abzubilden ist, zeigen. Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Bericht zu den Konsolidierungs-maßnahmen für das 1. Halbjahr 2014 (prognostiziert auf das Jahresende 2014) zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung
Anlagen
1. Bericht zu den Konsolidierungsmaßnahmen 2014 2. Berichtsblatt zur Einhaltung des vertraglich vereinbarten Konsolidierungspfades
Bitte die Unterlagen aus der Sitzung vom 7.10.2014 verwenden.
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