Der Magistrat der Stadt Rödermark legt der
Stadtverordnetenversammlung jährlich einen Bedarfs und- Entwicklungsplan vor.
Dieser o.g. Bericht soll den Bedarf und die
Entwicklung von
-Betreuungsplätzen für unter 3-jährige,
-Kindergartenplätzen (zzt.
Kindertagesstättenentwicklungsplan) und
-Betreuungsplätzen an den Grundschulen
für die kommenden Jahre aufzeigen.
Der Bericht wird jeweils im September dem
Ausschuss für Familie, Soziales und Kultur vorgelegt.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
25.05.2009 - Ausschuss für Familie, Soziales und Kultur
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Michael Gensert begründet den Antrag für
die CDU-Fraktion und die FDP-Fraktion. Nach den Stellungnahmen der übrigen
Fraktionen, erklärt Bürgermeister Kern, dass es eigentlich nicht nötig sei,
diesen Beschluss zu fassen, da ein Beschluss vom 10.10.2006 diese Thematik
betreffend vorliegt.
Der Vorsitzende lässt über den Antrag mit
dem folgenden Wortlaut abstimmen:
Der Magistrat der Stadt
Rödermark legt der Stadtverordnetenversammlung jährlich einen Bedarfs und-
Entwicklungsplan vor.
Dieser o.g. Bericht soll den
Bedarf und die Entwicklung von
-Betreuungsplätzen für unter 3-jährige,
-Kindergartenplätzen (zzt.
Kindertagesstättenentwicklungsplan) und
-Betreuungsplätzen an den Grundschulen
für die kommenden Jahre
aufzeigen.
Der Bericht wird jeweils im
September dem Ausschuss für Familie, Soziales und Kultur vorgelegt.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:einstimmig empfohlen
Zustimmung:CDU,
AL/Die Grünen, SPD, FDP
Ablehnung:/
Enthaltung:/
28.05.2009 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 17 - ungeändert beschlossen
Der Magistrat der Stadt Rödermark legt der Stadtverordnetenversammlung
jährlich einen Bedarfs und- Entwicklungsplan vor
Der Magistrat der Stadt Rödermark legt der
Stadtverordnetenversammlung jährlich einen Bedarfs und- Entwicklungsplan vor.
Dieser o.g. Bericht soll den Bedarf und die
Entwicklung von
-Betreuungsplätzen für unter 3-jährige,
-Kindergartenplätzen (zzt.
Kindertagesstättenentwicklungsplan) und
-Betreuungsplätzen an den Grundschulen
für die kommenden Jahre aufzeigen.
Der Bericht wird jeweils im September dem
Ausschuss für Familie, Soziales und Kultur vorgelegt.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der
Stadtverordnetenversammlung einstimmig, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen und
verweist auf die Abstimmung im zuständigen Fachausschuss.
09.06.2009 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Ö 20 - zurückgestellt
Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit wird der Tagesordnungspunkt auf die
Tagesordnung der nächsten Stadtverordnetenversammlung geschoben
Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit wird der Tagesordnungspunkt
auf die Tagesordnung der nächsten Stadtverordnetenversammlung geschoben.
Der Magistrat der Stadt
Rödermark legt der Stadtverordnetenversammlung jährlich einen Bedarfs und-
Entwicklungsplan vor.
Dieser o.g. Bericht soll den
Bedarf und die Entwicklung von
-Betreuungsplätzen für unter 3-jährige,
-Kindergartenplätzen (zzt.
Kindertagesstättenentwicklungsplan) und
-Betreuungsplätzen an den Grundschulen
für die kommenden Jahre
aufzeigen.
Der Bericht wird jeweils im
September dem Ausschuss für Familie, Soziales und Kultur vorgelegt.
25.06.2009 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 9 - zur Kenntnis genommen
Der Magistrat der Stadt Rödermark legt der Stadtverordnetenversammlung
jährlich einen Bedarfs und- Entwicklungsplan vor
Der Magistrat der Stadt Rödermark legt der
Stadtverordnetenversammlung jährlich einen Bedarfs und- Entwicklungsplan vor.
Dieser o.g. Bericht soll den Bedarf und die
Entwicklung von
-Betreuungsplätzen für unter 3-jährige,
-Kindergartenplätzen (zzt.
Kindertagesstättenentwicklungsplan) und
-Betreuungsplätzen an den Grundschulen
für die kommenden Jahre aufzeigen.
Der Bericht wird jeweils im September dem
Ausschuss für Familie, Soziales und Kultur vorgelegt.
Der Haupt- und Finanzausschuss spricht keine Beschlussempfehlung
aus.
07.07.2009 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Ö 11 - ungeändert beschlossen
Beschlussfassung erfolgte unter TO A
Die Beschlussfassung erfolgte unter TO A.
Der Magistrat der Stadt Rödermark
legt der Stadtverordnetenversammlung jährlich einen Bedarfs und-
Entwicklungsplan vor.
Dieser o.g. Bericht soll den
Bedarf und die Entwicklung von
-Betreuungsplätzen für unter 3-jährige,
-Kindergartenplätzen (zzt.
Kindertagesstättenentwicklungsplan) und
-Betreuungsplätzen an den Grundschulen
für die kommenden Jahre
aufzeigen.
Der Bericht wird jeweils im
September dem Ausschuss für Familie, Soziales und Kultur vorgelegt.