Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung: Da es einen stetig steigenden Bedarf an Hortplätzen gibt, soll
in der Kindertagesstätte Waldacker zum 01.08.2009 eine Umstrukturierung zu
Gunsten von Hortplätzen stattfinden. Es werden 15 Plätze für Kindergartenkinder reduziert. Im
Gegenzug sollen zehn Hortkinder (1. und 2. Grundschulklasse) aufgenommen
werden. Die Hortkinder erhalten eine tägliche Betreuung von 12:00 bis 15:00
Uhr. Innerhalb der Ferien, die zehn Wochen umfassen, wird eine tägliche
Betreuung von 7:00 bis 15:00 Uhr angeboten werden. Die monatliche Gebühr beträgt 70,00 €. Die Festlegung
dieser Gebühr erfolgt über die „Gebührensatzung zur Satzung über die
Benutzung der Kinderhorte der Stadt Rödermark“, die zu diesem Zweck
entsprechend geändert werden muss. Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 1. Änderung der
„Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kinderhorte der Stadt
Rödermark“ gemäß dem vorgelegten Entwurf. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Anlagen 1. Änderung der „Gebührensatzung zur Satzung über die
Benutzung der Kinderhorte der Stadt Rödermark
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