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Vorlage - VO/0181/09  

 
 
Betreff: Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kinderhorte der Stadt Rödermark
hier: 1. Änderung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/1/3 Mö
Federführend:Gremien-Büro   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Ausschuss für Familie, Soziales und Kultur Vorberatung
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
25.06.2009 
32. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Vorberatung
07.07.2009 
29. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
467-07KinderhoGebS1 PDF-Dokument

Sachverhalt/Begründung:

Sachverhalt/Begründung:

 

 

Da es einen stetig steigenden Bedarf an Hortplätzen gibt, soll in der Kindertagesstätte Waldacker zum 01.08.2009 eine Umstrukturierung zu Gunsten von Hortplätzen stattfinden.

 

Es werden 15 Plätze für Kindergartenkinder reduziert. Im Gegenzug sollen zehn Hortkinder (1. und 2. Grundschulklasse) aufgenommen werden. Die Hortkinder erhalten eine tägliche Betreuung von 12:00 bis 15:00 Uhr. Innerhalb der Ferien, die zehn Wochen umfassen, wird eine tägliche Betreuung von 7:00 bis 15:00 Uhr angeboten werden. 

 

Die monatliche Gebühr beträgt 70,00 €. Die Festlegung dieser Gebühr erfolgt über die „Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kinderhorte der Stadt Rödermark“, die zu diesem Zweck entsprechend geändert werden muss.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 1. Änderung der „Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kinderhorte der Stadt Rödermark“ gemäß dem vorgelegten Entwurf.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

 

 

Anlagen

Anlagen

 

1. Änderung der „Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kinderhorte der Stadt Rödermark

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 467-07KinderhoGebS1 (28 KB) PDF-Dokument (43 KB)