Bürgerinformationssystem
Der
Tagesordnungspunkt ist von der heutigen Tagesordnung abgesetzt, bleibt jedoch
weiter im Geschäftsgang. Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt: das
Baugebiet „Breidert“ wird vollumfänglich - abgesehen vom
Sondergebiet - zum reinen Wohngebiet nach § 3 BauNVO umgewidmet. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||