Bürgerinformationssystem
- Aufruf soll am Ende der Sitzung erfolgen. Der TOP
wurde in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung nicht mehr behandelt. Für junge Familien stellt die
Stadt Rödermark als Alternative zum Kauf eines Grundstückes auch Grundstücke in
Erbpacht zur Verfügung. Die Festsetzung der Höhe des
Erbpachtzinses und die Modalitäten zur Zahlung des Erbpachtzinses sollen so gestaltet werden, dass jungen Familien mindestens in den ersten zehn
Jahren nach Abschluss der Verträge keine Belastung aus der Nutzung des
Grundstückes entstehen. Der Magistrat wird beauftragt,
hierfür Eckpunkte zu entwickeln und der Stadtverordnetenversammlung zur
Beschlussfassung vorzulegen. |
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