Bürgerinformationssystem

Tagesordnung - 20. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark  

 
 
Bezeichnung: 20. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Datum: Di, 20.05.2003 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Mitteilungen der Stadtverordnetenvorsteherin      
Ö 2  
Mitteilungen des Magistrats      
Ö 3  
Anfragen gem. § 26 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 4  
Antrag der SPD-Fraktion betr.: Baumscheiben auf dem Häfnerplatz      
Ö 5  
Antrag der SPD-Fraktion betr.: Einberufung von Bürgerversammlungen      
Ö 6  
Antrag der Fraktion Andere Liste/Die Grünen betr.: Beitritt der Stadt Rödermark zu der internationalen Friedensinitiative "Städte für den Frieden" ("Cities for Peace")      
Ö 7  
Antrag der CDU-Fraktion betr.: Langfristige städtebauliche Entwicklung Rödermarks      
Ö 8  
Änderung der Gebührenordnung für die Benutzung der Halle Urberach und der Sporthalle Ober-Roden 2. Änderung      
Ö 9  
Wahl des Ortsgerichtsvorstehers für das Ortsgericht Rödermark II (Urberach)      
Ö 10  
Ergänzendes Verfahren zum Bebauungsplan B 23 "Östlich der Ober-Rodener-Straße"  
VO/0090/03  
Ö 11  
Erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes B 23 "Östlich der Ober-Rodener Straße" im Rahmen des ergänzenden Verfahrens  
VO/0091/03  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt im Rahmen des ergänzenden Verfahrens nach § 215 a Baugesetzbuch (BauGB) vom 27. August 1997 die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes B 23 “Östlich der Ober-Rodener Straße” im Stadtteil Urberach nebst Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

 

Grundlage dieses Beschlusses ist der Entwurf vom April 2003.

 

Das Plangebiet liegt im Stadtteil Urberach an der Ober-Rodener Straße unmittelbar nördlich der Bahnlinie Dreieich - Ober-Roden.

 

Der Geltungsbereich reicht

              im Nordwesten bis an die Ober-Rodener Straße (L 3097) einschließlich der Straßenparzellen,

              im Nordosten bis an die Straße “Am Schwimmbad” einschließlich der Straßenparzellen und die östliche Grenze des Grundstückes Gemarkung Urberach Flur 9 Flurstück Nr. 166/1

              im Süden bis an die Bahnlinie Dreieich - Ober-Roden

              im Westen bis an die Westgrenze des Grundstücks Gemarkung Urberach Flur 9
Flurstück Nr. 165/2.

 

Darüber hinaus umfasst der Bebauungsplan Teile der Grundstücke Gemarkung Urberach Flur 9 Flurstücke 155/4, 156/6 und 154/8, die an die Ober-Rodener Straße grenzen.

 

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wird durchgeführt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

   
    07.05.2003 - Wirtschafts- und Bauausschuss
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

   
    08.05.2003 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   
   
    20.05.2003 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 11 - zurückgestellt
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt im Rahmen des ergänzenden Verfahrens nach § 215 a Baugesetzbuch (BauGB) vom 27. August 1997 die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes B 23 “Östlich der Ober-Rodener Straße” im Stadtteil Urberach nebst Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

 

Grundlage dieses Beschlusses ist der Entwurf vom April 2003.

 

Das Plangebiet liegt im Stadtteil Urberach an der Ober-Rodener Straße unmittelbar nördlich der Bahnlinie Dreieich - Ober-Roden.

 

Der Geltungsbereich reicht

              im Nordwesten bis an die Ober-Rodener Straße (L 3097) einschließlich der Straßenparzellen,

              im Nordosten bis an die Straße “Am Schwimmbad” einschließlich der Straßenparzellen und die östliche Grenze des Grundstückes Gemarkung Urberach Flur 9 Flurstück Nr. 166/1

              im Süden bis an die Bahnlinie Dreieich - Ober-Roden

              im Westen bis an die Westgrenze des Grundstücks Gemarkung Urberach Flur 9
Flurstück Nr. 165/2.

 

Darüber hinaus umfasst der Bebauungsplan Teile der Grundstücke Gemarkung Urberach Flur 9 Flurstücke 155/4, 156/6 und 154/8, die an die Ober-Rodener Straße grenzen.

 

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wird durchgeführt.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 

Ablehnung:    

Enthaltung:    

   
    25.06.2003 - Wirtschafts- und Bauausschuss
    Ö 4 - ungeändert beschlossen
   
   
    26.06.2003 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   
   
    08.07.2003 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
    Die Stadtverordnetenversammlung beschließt im Rahmen des ergänzenden Verfahrens nach § 215 a Baugesetzbuch (BauGB) vom 27

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt im Rahmen des ergänzenden Verfahrens nach § 215 a Baugesetzbuch (BauGB) vom 27. August 1997 die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes B 23 “Östlich der Ober-Rodener Straße” im Stadtteil Urberach nebst Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

 

Grundlage dieses Beschlusses ist der Entwurf vom April 2003.

 

Das Plangebiet liegt im Stadtteil Urberach an der Ober-Rodener Straße unmittelbar nördlich der Bahnlinie Dreieich - Ober-Roden.

 

Der Geltungsbereich reicht

              im Nordwesten bis an die Ober-Rodener Straße (L 3097) einschließlich der Straßenparzellen,

              im Nordosten bis an die Straße “Am Schwimmbad” einschließlich der Straßenparzellen und die östliche Grenze des Grundstückes Gemarkung Urberach Flur 9 Flurstück Nr. 166/1

              im Süden bis an die Bahnlinie Dreieich - Ober-Roden

              im Westen bis an die Westgrenze des Grundstücks Gemarkung Urberach Flur 9
Flurstück Nr. 165/2.

 

Darüber hinaus umfasst der Bebauungsplan Teile der Grundstücke Gemarkung Urberach Flur 9 Flurstücke 155/4, 156/6 und 154/8, die an die Ober-Rodener Straße grenzen.

 

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wird durchgeführt.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:        mit Stimmenmehrheit angenommen

 

Zustimmung:                         CDU, SPD (11x), FDP

Ablehnung:                            Andere Liste/Die Grünen

Enthaltung:                            SPD (1x)

Ö 12  
Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet am ehemaligen Gaswerk  
VO/0080/03  
Ö 13  
Anordnung der Durchführung einer Baulandumlegung für das Gebiet am Gaswerk      
Ö 14  
Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet westlich der Nikolaus-Schwarzkopf-Straße  
VO/0081/03  
Ö 15  
Anordnung zur Durchführung einer Baulandumlegung für das Gebiet westlich der Nikolaus-Schwarzkopf-Straße      
Ö 16  
Verkauf des Grundstücks Gemarkung Ober-Roden Flur 19 Nr. 870, Seligenstädter Straße 16 mit 737 qm