Bürgerinformationssystem
3.1 Anfrage
der SPD-Fraktion Die Stadtverordnetenvorsteherin verliest die Anfrage wie folgt: Aus der Presse war zu entnehmen, dass die
Zahlungen in Höhe von zwei Millionen DM für den Wertausgleich im Zusammenhang
mit dem Bebauungsplan TN-Gelände noch immer nicht erfolgt sind. Wir fragen in diesem Zusammenhang: Wie lautet die genaue vertragliche
Formulierung über die Durchführung des Bodenordnungsverfahrens mit
Wertausgleich? Wer hat bei der Formulierung des Vertrages
die rechtliche Beratung übernommen? Gibt es Klauseln in diesem Vertrag, die
vorab erfüllt sein müssen, damit die Zahlungen erfolgen? Hat der Magistrat vertragliche
Absicherungen getroffen, für den Fall, dass die Zahlungen nicht erfolgen? Gibt es Verhandlungen über eine Abgeltung
der städtischen Forderungen durch Grundstücke? Hat der Magistrat rechtliche Schritte in
die Wege geleitet? Bürgermeister Maurer beantwortet die
Anfrage wie folgt: zu
1 Im Städtebaulichen Vertrag wurde für
ein Bodenordnungsverfahren die Anwendung bzw. analoge Anwendung des
Wertmaßstabes im Sinne von § 57 Baugesetzbuch vereinbart. Der Einwurfswert des
Geländes wurde dabei mit 465,50 DM/m², der Zuteilungswert mit 500,00 DM/m²
vereinbart. Die Formulierung lautet: “Die neuen Grundstücke für die Gebäude der Einzelhandelsbetriebe sowie für ggf. notwendig werdende Änderungen an den Erschließungsflächen sollen im Rahmen eines Bodenordnungsverfahrens nach dem Vierten Teil des Baugesetzbuches (BauGB) gebildet werden. Die Bauwillige und spätere Eigentümerin verpflichtet sich daher schon jetzt unwiderruflich und unanfechtbar für sich und ihre Rechtsnachfolger gegen dieses Verfahren, der ihre Grundstücke in dem im § 1 bezeichneten Gebiet ganz oder teilweise umfasst, keine Rechtsmittel einzulegen. Für ein Bodenordnungsverfahren wird die
Anwendung bzw. analoge Anwendung des Wertmaßstabes im Sinne von § 57
Baugesetzbuch vereinbart. Der Einwurfswert des Geländes wird dabei mit 465,50
DM/m², der Zuteilungswert mit 500,00 DM/m² vereinbart. zu
2. Die Durchführung des
Bodenordnungsverfahrens bedarf keines Vertrages. Das Verfahren ist im
Baugesetzbuch geregelt. Soweit sich die Frage auf den
Städtebaulichen Vertrag bezieht, wurde der Rechtsbeistand unseres Planungsbüros
zugezogen zu
3. und 4 Der Wertausgleich erfolgt nicht
aufgrund von Verträgen, sondern unter Berücksichtigung des gesetzlichen
Bodenordnungsverfahrens, der Grenzregelung. Der zu zahlende Betrag ist nach § 64
des Baugesetzbuches nach Bekanntmachung des Eintritt der Unanfechtbarkeit des
Verfahrens fällig. Die Verpflichtungen des Eigentümers zu
Geldleistungen gelten als Beitrag und ruhen als öffentliche Last auf dem
Grundstück. Zur Sicherung des Anspruches hat der
Magistrat diese öffentliche Last im Grundbuch eintragen lassen. Das Bodenordnungsverfahren wurde aus
Rechtssicherheitsgründen gewählt, da diese Verfahren unanfechtbar in Kraft
treten, während Verträge jederzeit anfechtbar sind. zu
5. Bei den Gesprächen über eine Erfüllung
des Städtebaulichen Vertrages ist auch darüber verhandelt worden, ob die
Parzelle 58/19 (nördlich der Ober-Rodener Straße, benachbart dem JUZ-Gebäude)
mit 3950 m² ggf. der Stadt angeboten werden kann. Die Stadt selbst hat diese
Idee ins Gespräch gebracht, nachdem bekannt geworden war, dass der
Grundstückseigentümer auf dem Gelände eine Bebauung plant. zu
6. keine Stellungnahme Eine
Zusatzfrage von Frau Rüger wird von Bürgermeister Maurer beantwortet. 3.2 Anfrage der SPD-Fraktion Die Stadtverordnetenvorsteherin verliest die Anfrage wie folgt: Schon zum zweiten Mal ruht auf dem
ehemaligen TN-Gelände die Arbeit. Das Gericht begründet seine Entscheidung mit
einem fehlerhaften Bebauungsplan. Wir fragen in diesem Zusammenhang:
Bürgermeister Maurer beantwortet die
Anfrage wie folgt: zu
1: § 39 des Baugesetzesbuches führt zur
Entschädigung bei Vertrauensschaden aus: zu
2. Der Magistrat hat sofort nach bekannt
werden der jeweiligen Beschlüsse gehandelt. zu
3. Ob es solche Fehler gibt, wird in letzter Instanz vom Verwaltungsgerichtshof in
Kassel entschieden. Für den Fall, dass dem Oberverwaltungsgericht Darmstadt
genannten Mängel vom Gerichtshof in Kassel bestätigt werden, hat der Magistrat
der Stadtverordnetenversammlung empfohlen, rein vorsorglich die Durchführung
eines ergänzenden Verfahrens nach § 215 a Baugesetzbuch zu beschließen. Darüber
soll die Stadtverordnetenversammlung befinden. Eine
Zusatzfrage von Herrn Kern wird von Herrn Bürgermeister Maurer beantwortet. 3.3 Anfrage der SPD-Fraktion Die Stadtverordnetenvorsteherin verliest die Anfrage wie folgt: Am 03.12.2002 hat der Magistrat mitgeteilt,
dass für die Bebauung des Häfnerplatzes die Genehmigungen am 25.11. 2002
erteilt worden seien. Innerhalb von 4 Wochen sei mit dem Bau der Kelterscheune
und innerhalb von 3 Monaten mit dem Bau der Wohn- und Geschäftshäuser zu
beginnen. Beide Fristen sind verstrichen. Wir fragen deshalb: 1. Weshalb ist noch immer nicht mit der
Bautätigkeit begonnen worden? 2. Wie lauten die genauen vertraglichen
Formulierungen den Baubeginn betreffend? 3. Wie gedenkt der Magistrat die vertraglichen
Vereinbarungen durchzusetzen? Bürgermeister
Maurer beantwortet die Anfrage wie folgt: Am 03.12.2002 wurde in der Stadtverordnetenversammlung mitgeteilt, dass für die Bebauung des Ortskerns Urberach die Bauanträge vorliegen. Es wurde weiter
mitgeteilt, dass am 25.11.2002 die positive Stellungnahme der Stadt zu diesen Bauanträgen
ergangen ist. Die
Baugenehmigungen liegen mittlerweile vor und datieren wie folgt: -
Neubau Wohn- und Geschäftshaus mit
Gastronomiebetrieb, Darmstädter
Straße 14 vom 07.03.2003 -
Neubau Wohn- und Geschäftshaus mit
Gastronomiebetrieb, Darmstädter
Straße 16 vom 13.03.2003 -
Umbau Kelterscheune, Darmstädter
Straße 18 vom 22.01.2003 Zu Frage 1: Weshalb ist noch immer nicht mit der
Bautätigkeit begonnen worden? Mit der Bautätigkeit wurde in der 18. KW begonnen. Der Baufortschritt ist erkennbar. Zu Frage 2: Wie lauten die genauen vertraglichen
Formulierungen den Baubeginn betreffend? -
Wohn- und Geschäftshäuser: Der
Käufer verpflichtet sich, innerhalb von 3 Monaten nach grundbuchlichem Eigentumsübergang und Erteilung der wirksamen
Baugenehmigung die Baumaßnahme zu beginnen und diese innerhalb von 24 Monaten
ab Baubeginn abzuschließen. -
Kelterscheune: Der
Käufer verpflichtet sich, innerhalb von 4 Wochen nach grundbuchlichem
Eigentumsübergang und Erteilung der wirksamen Baugenehmigung die Baumaßnahme zu
beginnen und diese innerhalb von 24 Monaten ab Baubeginn abzuschließen. Die
Eigentumsübergabe im Grundbuch wird erst in diesem Tagen formal vollzogen. Zu Frage 3: Wie gedenkt der
Magistrat die vertraglichen Vereinbarungen durchzusetzen? Seitens der
Erwerber ist nicht gegen die Verpflichtungen aus den beiden Kaufverträgen
verstoßen worden, die Vereinbarungen wurden bisher erfüllt. Somit sind weitere
Maßnahmen des Magistrats nicht erforderlich. 3.4 Anfrage der
SPD-Fraktion Die Stadtverordnetenvorsteherin verliest
die Anfrage wie folgt:
5. Bis wann ist mit dem Beginn bzw. Abschluss der
Maßnahmen zu rechnen? Bürgermeister Maurer beantwortet die
Anfrage wie folgt: zu
1) Der Magistrat ist vertraglich keine
Verpflichtung eingegangen, da die weitere Nutzung des Grundstückes
Odenwaldstraße 40 noch offen ist. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf den
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung in der letzten Sitzung. zu
2) z.Zt. nur provisorischer Ausbau in
Form einer wassergebundenen Decke im Zuge der Gesamtmaßnahme zu 3) ist
z.Zt. nicht erforderlich. zu 4) keine,
da der provisorische Ausbau im Zuge der P+R/B+R-Anlage erfolgt zu
5) diese Zuwegung ist bis zum Beginn des
regulären Fahrbetriebes (Fahrplanwechsel 2003 am 14.12.2003) fertig gestellt,
ebenso die P+R/B+R-Anlage beidseitig der Bahntrasse. Eine
Zusatzfrage von Frau Rüger wird von Bürgermeister Maurer beantwortet. 3.4 Anfrage der
Fraktion Andere Liste/die Grünen Die Stadtverordnetenvorsteherin verliest die Anfrage wie
folgt: Dem “Traminer
Dorfblatt” Nr. 8 vom April 2003 entnehmen wir auf Seite 14, dass in der Partnerstadt
Tramin die größte private Photovoltaikanlage Italiens auf dem Dach einer
Lagerhalle mit einer Gesamtfläche von 2.500 m² errichtet worden ist. Mit einer
geschätzten Jahresproduktion von 290.000 Kilowattstunden hat die Anlage eine
Kapazität von 307 Kilowatt. Die Gesamtkosten betrugen 2,4 Mio. Euro.
Bürgermeister Dissertori, der der Inbetriebnahme beiwohnte, bezeichnete die
Anlage als vorbildhaft für weitere umweltschonende Projekte. Wir bitten deshalb,
die folgende Anfrage in der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
vom Magistrat beantworten zu lassen: 1. War dem
Magistrat die Errichtung dieser Anlage bekannt und gab es hierfür einen
Informationsaustausch zwischen den Partnerstädten? 2. Sieht der
Magistrat Möglichkeiten, dass ein ähnliches Projekt im Stadtgebiet von
Rödermark realisiert wird? 3. Wie
beurteilt der Magistrat den Umstand, dass der Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung aus dem Jahre 1999 zur Errichtung eines
Solarkraftwerkes in der Versenkung verschwunden ist – und sieht er
Chancen für eine Wiederbelebung Bürgermeister Maurer beantwortet die
Anfrage wie folgt: “Ich beginne einmal mit der
Beantwortung der Frage, die zuletzt gestellt worden ist: In der Versenkung
verschwunden bedeutet nicht, dass wir uns nicht darum gekümmert hätten. Wir
haben hier in der Stadtverordnetenversammlung wiederholt berichtet wie der
Fortschritt in dieser Sache ist. Wir haben keinen Privaten gefunden, der dies
tut. Und die Stadt selbst kann das nicht unternehmen, ich nenne nur das Stichwort
“Tausend Dächer Programm”, da ist die Stadt ja nicht
antragsberechtigt, also ich habe wiederholt über den Fortgang dieser Dinge
berichtet. Lediglich haben wir eine Solaranlage auf dem Taubhauskindergarten
errichtet, allerdings keine Photovoltaikanlage, die Strom erzeugt und ins Netz
speist. Das haben wir bisher nicht getan. Grundsätzlich kann ich mir gut
vorstellen, dass mein Kollege Dissertori eine solche kluge und besonnene
Aussage macht, dass er ich freut, ich hätte es in ähnlicher Weise getan. Ich würde
mich auch sehr freuen, wenn ein Privater, hier in unserer Stadt eine
Photovoltaikanlage auf seinem Dach installieren würde, würde auch der
Einweihung beiwohnen und würde im Übrigen hoffen, dass es auch einen Umtrunk
gäbe. Fest steht allerdings und das ist mir der interessantere Teil der
Information, dass die Stadt oder die Gemeinde Tramin keinen Pfennig dazu
gezahlt hat, dass es hier um eine Firma geht, übrigens eine deutsche Firma, die
selbst Photovoltaikanlagen herstellt, die dort diese Photovoltaikanlage
installiert hat, diese versorgt dieses Unternehmen dort nur zu einem Drittel
des Bedarfs und speist keine Kilowattstunden in das Netz ein. Und wenn dann die
Überschrift heißt “Größte Photovoltaikanlage Italiens” dann kann
man sich so etwa vorstellen, wie der Stand der Einspeisung solarer Energie in
die Netze unseres südlichen EU-Staates fortgeschritten ist, wohl nicht sehr
weit. Aber wenn die AL/Die Grünen weitere Informationen haben wollen, sollten
wir im Ältestenrat darüber reden, ob gegebenenfalls eine Delegation mal nach
Tramin ..............” Beschluss: Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||