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Auszug - Anfragen gem. § 26 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung  

 
 
20. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
TOP: Ö 3
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 20.05.2003 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

3

3.1     Anfrage der SPD-Fraktion
betr.: Wertausgleich Bosch-Gelände

 

Die Stadtverordnetenvorsteherin verliest die Anfrage wie folgt:

 

Aus der Presse war zu entnehmen, dass die Zahlungen in Höhe von zwei Millionen DM für den Wertausgleich im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan TN-Gelände noch immer nicht erfolgt sind.

 

Wir fragen in diesem Zusammenhang:

 

Wie lautet die genaue vertragliche Formulierung über die Durchführung des Bodenordnungsverfahrens mit Wertausgleich?

 

Wer hat bei der Formulierung des Vertrages die rechtliche Beratung übernommen?

 

Gibt es Klauseln in diesem Vertrag, die vorab erfüllt sein müssen, damit die Zahlungen erfolgen?

 

Hat der Magistrat vertragliche Absicherungen getroffen, für den Fall, dass die Zahlungen nicht erfolgen?
Wenn ja, wie lauten diese?

 

Gibt es Verhandlungen über eine Abgeltung der städtischen Forderungen durch Grundstücke?
Wenn ja, um welche Grundstücke handelt es sich?

 

Hat der Magistrat rechtliche Schritte in die Wege geleitet?

 

Bürgermeister Maurer beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

zu 1    Im Städtebaulichen Vertrag wurde für ein Bodenordnungsverfahren die Anwendung bzw. analoge Anwendung des Wertmaßstabes im Sinne von § 57 Baugesetzbuch vereinbart. Der Einwurfswert des Geländes wurde dabei mit 465,50 DM/m², der Zuteilungswert mit 500,00 DM/m² vereinbart.

 

         Die Formulierung lautet:

    “Die neuen Grundstücke für die Gebäude der Einzelhandelsbetriebe sowie für ggf. notwendig werdende Änderungen an den Erschließungsflächen sollen im Rahmen eines Bodenordnungsverfahrens nach dem Vierten Teil des Baugesetzbuches (BauGB) gebildet werden. Die Bauwillige und spätere Eigentümerin verpflichtet sich daher schon jetzt unwiderruflich und unanfechtbar für sich und ihre Rechtsnachfolger gegen dieses Verfahren, der ihre Grundstücke in dem im § 1 bezeichneten Gebiet ganz oder teilweise umfasst, keine Rechtsmittel einzulegen.

         Für ein Bodenordnungsverfahren wird die Anwendung bzw. analoge Anwendung des Wertmaßstabes im Sinne von § 57 Baugesetzbuch vereinbart. Der Einwurfswert des Geländes wird dabei mit 465,50 DM/m², der Zuteilungswert mit 500,00 DM/m² vereinbart.

 

zu 2.  Die Durchführung des Bodenordnungsverfahrens bedarf keines Vertrages. Das Verfahren ist im Baugesetzbuch geregelt.

         Soweit sich die Frage auf den Städtebaulichen Vertrag bezieht, wurde der Rechtsbeistand unseres Planungsbüros zugezogen

 

zu 3. und 4

 

         Der Wertausgleich erfolgt nicht aufgrund von Verträgen, sondern unter Berücksichtigung des gesetzlichen Bodenordnungsverfahrens, der Grenzregelung.

         Der zu zahlende Betrag ist nach § 64 des Baugesetzbuches nach Bekanntmachung des Eintritt der Unanfechtbarkeit des Verfahrens fällig.

         Die Verpflichtungen des Eigentümers zu Geldleistungen gelten als Beitrag und ruhen als öffentliche Last auf dem Grundstück.

         Zur Sicherung des Anspruches hat der Magistrat diese öffentliche Last im Grundbuch eintragen lassen.

 

         Das Bodenordnungsverfahren wurde aus Rechtssicherheitsgründen gewählt, da diese Verfahren unanfechtbar in Kraft treten, während Verträge jederzeit anfechtbar sind.

 

zu 5.  Bei den Gesprächen über eine Erfüllung des Städtebaulichen Vertrages ist auch darüber verhandelt worden, ob die Parzelle 58/19 (nördlich der Ober-Rodener Straße, benachbart dem JUZ-Gebäude) mit 3950 m² ggf. der Stadt angeboten werden kann. Die Stadt selbst hat diese Idee ins Gespräch gebracht, nachdem bekannt geworden war, dass der Grundstückseigentümer auf dem Gelände eine Bebauung plant.
Z. Zt. wird geklärt, welcher Sanierungsaufwand notwendig ist, um die Fläche von bekannten Kontaminationen zu befreien.
Wenn überhaupt, dann kommt für die Stadt nur der Erwerb eines altlastenfreien Grundstückes in Frage. Ohne Zweifel ist das Grundstück wegen seiner exponierten Lage für die weitere städtebauliche Entwicklung unser Kommune interessant.

 

zu 6.  keine Stellungnahme

 

Eine Zusatzfrage von Frau Rüger wird von Bürgermeister Maurer beantwortet.

 

3.2     Anfrage der SPD-Fraktion
betr.: Baustopp Einkaufszentrum

 

Die Stadtverordnetenvorsteherin verliest die Anfrage wie folgt:

 

Schon zum zweiten Mal ruht auf dem ehemaligen TN-Gelände die Arbeit. Das Gericht begründet seine Entscheidung mit einem fehlerhaften Bebauungsplan.

 

Wir fragen in diesem Zusammenhang:

 

  1. In wie weit können auf die Stadt Regressforderungen wegen des fehlerhaften Bebauungsplanes zukommen?

 

  1. Warum hat der Magistrat nicht sofort bei Bekannt werden des ersten Gerichtsurteils gehandelt und den Bebauungsplan erneut in das Verfahren gegeben?

 

  1. Wie gedenkt der Magistrat die Fehler im Bebauungsplan zu beheben?

 

Bürgermeister Maurer beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

zu 1:  § 39 des Baugesetzesbuches führt zur Entschädigung bei Vertrauensschaden aus:

Zur Zeit liegen keine Informationen vor, dass solche Forderungen auf die Stadt Rödermark zukommen könnten. Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat es ausdrücklich abgelehnt, die Stadt Rödermark als Verfahrensbeteiligte hinzuzuziehen, so dass diese zur Zeit nicht verfahrensbeteiligt ist.

Es wäre also rein spekulativ über mögliche Regressansprüche Aussagen zu machen.

 

zu 2.  Der Magistrat hat sofort nach bekannt werden der jeweiligen Beschlüsse gehandelt.
Der erste Beschluss des Verwaltungsgerichtes Darmstadt vom 4. Dezember 2002 wurde jedoch durch den Kauf des Grundstückes der Antragsteller durch den Bauherren im Januar 2003 hinfällig.
Hinsichtlich der Mängelrüge hat der Magistrat den Beschluss prüfen lassen. Selbst der Anwalt der Bauherrschaft hatte nach Abschluss des Kaufvertrages keine Zweifel mehr, dass die noch vorliegenden anderen Anträge vom Verwaltungsgericht zurückgewiesen werden.

Die Vorgehensweise ist in enger Abstimmung mit dem Bauherrn erfolgt.

Nach den Beschlüssen vom 24. Januar und 31. Januar 2003 hat der Magistrat entsprechend der Empfehlung des mit der Wahrnehmung der Interessen der Stadt im Normenkontrollverfahren beauftragten Rechtsanwaltes die Planungsbüros zu ergänzenden Untersuchungen und Berechnungen aufgefordert.

 

zu 3.  Ob es solche Fehler gibt, wird in  letzter Instanz vom Verwaltungsgerichtshof in Kassel entschieden. Für den Fall, dass dem Oberverwaltungsgericht Darmstadt genannten Mängel vom Gerichtshof in Kassel bestätigt werden, hat der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung empfohlen, rein vorsorglich die Durchführung eines ergänzenden Verfahrens nach § 215 a Baugesetzbuch zu beschließen. Darüber soll die Stadtverordnetenversammlung befinden.

Die ergänzenden Untersuchungen haben zu einer Überarbeitung des Bebauungsplanes geführt. Dieser muss nunmehr nach den Vorschriften des Baugesetzbuches erneut öffentlich ausgelegt werden. Auch die von den Änderungen betroffenen Träger öffentlicher Belange werden nochmals gehört.

 

Eine Zusatzfrage von Herrn Kern wird von Herrn Bürgermeister Maurer beantwortet.

 

3.3     Anfrage der SPD-Fraktion
betr.: Ortskern Urberach

 

Die Stadtverordnetenvorsteherin verliest die Anfrage wie folgt:

 

Am 03.12.2002 hat der Magistrat mitgeteilt, dass für die Bebauung des Häfnerplatzes die Genehmigungen am 25.11. 2002 erteilt worden seien. Innerhalb von 4 Wochen sei mit dem Bau der Kelterscheune und innerhalb von 3 Monaten mit dem Bau der Wohn- und Geschäftshäuser zu beginnen. Beide Fristen sind verstrichen.

 

Wir fragen deshalb:

 

1.     Weshalb ist noch immer nicht mit der Bautätigkeit begonnen worden?

2.     Wie lauten die genauen vertraglichen Formulierungen den Baubeginn betreffend?

3.     Wie gedenkt der Magistrat die vertraglichen Vereinbarungen durchzusetzen?

 

Bürgermeister Maurer beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Am 03.12.2002 wurde in der Stadtverordnetenversammlung mitgeteilt, dass für die Bebauung des Ortskerns Urberach die Bauanträge vorliegen.

 

Es wurde weiter mitgeteilt, dass am 25.11.2002 die positive Stellungnahme der Stadt zu diesen Bauanträgen ergangen ist.

 

Die Baugenehmigungen liegen mittlerweile vor und datieren wie folgt:

 

-                     Neubau Wohn- und Geschäftshaus mit Gastronomiebetrieb,

Darmstädter Straße 14

vom 07.03.2003

 

-                     Neubau Wohn- und Geschäftshaus mit Gastronomiebetrieb,

Darmstädter Straße 16

vom 13.03.2003

 

-                     Umbau Kelterscheune,

Darmstädter Straße 18

vom 22.01.2003

 

Zu Frage 1:

Weshalb ist noch immer nicht mit der Bautätigkeit begonnen worden?

 

Mit der Bautätigkeit wurde in der 18. KW begonnen. Der Baufortschritt ist erkennbar.

 

Zu Frage 2:

Wie lauten die genauen vertraglichen Formulierungen den Baubeginn betreffend?

 

-                     Wohn- und Geschäftshäuser:

Der Käufer verpflichtet sich, innerhalb von 3 Monaten nach grundbuchlichem  Eigentumsübergang und Erteilung der wirksamen Baugenehmigung die Baumaßnahme zu beginnen und diese innerhalb von 24 Monaten ab Baubeginn abzuschließen.

 

-                     Kelterscheune:

Der Käufer verpflichtet sich, innerhalb von 4 Wochen nach grundbuchlichem Eigentumsübergang und Erteilung der wirksamen Baugenehmigung die Baumaßnahme zu beginnen und diese innerhalb von 24 Monaten ab Baubeginn

abzuschließen.

 

Die Eigentumsübergabe im Grundbuch wird erst in diesem Tagen formal vollzogen.

 

Zu Frage 3:

Wie gedenkt der Magistrat die vertraglichen Vereinbarungen durchzusetzen?

 

Seitens der Erwerber ist nicht gegen die Verpflichtungen aus den beiden Kaufverträgen verstoßen worden, die Vereinbarungen wurden bisher erfüllt. Somit sind weitere Maßnahmen des Magistrats nicht erforderlich.

 

3.4     Anfrage der SPD-Fraktion
betr.: Erschließung des Bahnhofs Ober-Roden für Fußgänger von der Odenwaldstraße

 

Die Stadtverordnetenvorsteherin verliest die Anfrage wie folgt:

 

  1. Trifft es zu, dass sich die Stadt Rödermark vertraglich oder anderweitig verpflichtet hat, die Erschließung der Fußgängerunterführung am Bahnhof Ober-Roden aus Richtung Odenwaldstraße herzustellen und zu unterhalten?

 

  1. Welche Maßnahmen sind im Einzelnen geplant?

 

  1. Ist die Finanzierung haushaltsrechtlich gesichert?

 

  1. In welcher Höhe stehen Mittel zur Verfügung?

 

5.  Bis wann ist mit dem Beginn bzw. Abschluss der Maßnahmen zu rechnen?

 

Bürgermeister Maurer beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

zu 1)   Der Magistrat ist vertraglich keine Verpflichtung eingegangen, da die weitere Nutzung des Grundstückes Odenwaldstraße 40 noch offen ist. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung in der letzten Sitzung.

 

zu 2)   z.Zt. nur provisorischer Ausbau in Form einer wassergebundenen Decke im Zuge der Gesamtmaßnahme

 

zu 3)   ist z.Zt. nicht erforderlich.

 

zu 4)   keine, da der provisorische Ausbau im Zuge der P+R/B+R-Anlage erfolgt

 

zu 5)   diese Zuwegung ist bis zum Beginn des regulären Fahrbetriebes (Fahrplanwechsel 2003 am 14.12.2003) fertig gestellt, ebenso die P+R/B+R-Anlage beidseitig der Bahntrasse.

 

Eine Zusatzfrage von Frau Rüger wird von Bürgermeister Maurer beantwortet.

 

3.4     Anfrage der Fraktion Andere Liste/die Grünen
betr.: größte Photovoltaikanlage Italiens in Partnerstadt Tramin

 

Die Stadtverordnetenvorsteherin verliest die Anfrage wie folgt:

 

Dem “Traminer Dorfblatt” Nr. 8 vom April 2003 entnehmen wir auf Seite 14, dass in der Partnerstadt Tramin die größte private Photovoltaikanlage Italiens auf dem Dach einer Lagerhalle mit einer Gesamtfläche von 2.500 m² errichtet worden ist. Mit einer geschätzten Jahresproduktion von 290.000 Kilowattstunden hat die Anlage eine Kapazität von 307 Kilowatt. Die Gesamtkosten betrugen 2,4 Mio. Euro. Bürgermeister Dissertori, der der Inbetriebnahme beiwohnte, bezeichnete die Anlage als vorbildhaft für weitere umweltschonende Projekte.

 

Wir bitten deshalb, die folgende Anfrage in der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom Magistrat beantworten zu lassen:

 

1.       War dem Magistrat die Errichtung dieser Anlage bekannt und gab es hierfür einen Informationsaustausch zwischen den Partnerstädten?

 

2.       Sieht der Magistrat Möglichkeiten, dass ein ähnliches Projekt im Stadtgebiet von Rödermark realisiert wird?

 

3.       Wie beurteilt der Magistrat den Umstand, dass der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung aus dem Jahre 1999 zur Errichtung eines Solarkraftwerkes in der Versenkung verschwunden ist – und sieht er Chancen für eine Wiederbelebung

 

Bürgermeister Maurer beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

“Ich beginne einmal mit der Beantwortung der Frage, die zuletzt gestellt worden ist: In der Versenkung verschwunden bedeutet nicht, dass wir uns nicht darum gekümmert hätten. Wir haben hier in der Stadtverordnetenversammlung wiederholt berichtet wie der Fortschritt in dieser Sache ist. Wir haben keinen Privaten gefunden, der dies tut. Und die Stadt selbst kann das nicht unternehmen, ich nenne nur das Stichwort “Tausend Dächer Programm”, da ist die Stadt ja nicht antragsberechtigt, also ich habe wiederholt über den Fortgang dieser Dinge berichtet. Lediglich haben wir eine Solaranlage auf dem Taubhauskindergarten errichtet, allerdings keine Photovoltaikanlage, die Strom erzeugt und ins Netz speist. Das haben wir bisher nicht getan. Grundsätzlich kann ich mir gut vorstellen, dass mein Kollege Dissertori eine solche kluge und besonnene Aussage macht, dass er ich freut, ich hätte es in ähnlicher Weise getan. Ich würde mich auch sehr freuen, wenn ein Privater, hier in unserer Stadt eine Photovoltaikanlage auf seinem Dach installieren würde, würde auch der Einweihung beiwohnen und würde im Übrigen hoffen, dass es auch einen Umtrunk gäbe. Fest steht allerdings und das ist mir der interessantere Teil der Information, dass die Stadt oder die Gemeinde Tramin keinen Pfennig dazu gezahlt hat, dass es hier um eine Firma geht, übrigens eine deutsche Firma, die selbst Photovoltaikanlagen herstellt, die dort diese Photovoltaikanlage installiert hat, diese versorgt dieses Unternehmen dort nur zu einem Drittel des Bedarfs und speist keine Kilowattstunden in das Netz ein. Und wenn dann die Überschrift heißt “Größte Photovoltaikanlage Italiens” dann kann man sich so etwa vorstellen, wie der Stand der Einspeisung solarer Energie in die Netze unseres südlichen EU-Staates fortgeschritten ist, wohl nicht sehr weit. Aber wenn die AL/Die Grünen weitere Informationen haben wollen, sollten wir im Ältestenrat darüber reden, ob gegebenenfalls eine Delegation mal nach Tramin ..............”

 

Beschluss:

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Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 

Ablehnung:    

Enthaltung: