Bürgerinformationssystem
Die Stadtverordnetenvorsteherin erklärt zum Antrag der SPD: “Der Tagesordnungspunkt 5 enthält einen Antrag der SPD-Fraktion
hinsichtlich des Wunsches nach einer Bürgerversammlung, nach zwei
Bürgerversammlungen. Nach §8a HGO wird die Bürgerversammlung vom Vorsitzenden
der Gemeindevertretung einberufen. Zu diesem Tatbestand einer Bürgerversammlung
besteht ein ausschließliches Recht der Stadtverordnetenvorsteherin bzw. des
Stadtverordnetenvorstehers diese einzuberufen. Es ergibt sich auch nach §8a HGO
keine Möglichkeit der Erzwingung durch irgendjemanden für eine
Bürgerversammlung. Es ist das eigentümliche und ureigene Recht des
Stadtverordnetenvorstehers. Nur meine Damen und Herren, insofern wäre eben
dieser Antrag nicht zulässig, andererseits besteht hier in diesem Parlament
Konsens darüber, dass wir alles tun wollen, um die Bürger in unser Handeln
einzubeziehen und somit erkläre ich hier an dieser Stelle in meiner Eigenschaft
als Stadtverordnetenvorsteherin, dass ich mich bemühen werde im Verlaufe dieses
Jahres sowohl in dem Stadtteil Ober-Roden als auch in dem Stadtteil Urberach je
eine Bürgerversammlung einzuberufen. Die Themen werden wir dann noch festlegen.
Es besteht immer ein durchaus beachtlicher Konsens zwischen den Fraktionen. Ich
glaube, dass wir hier auch ein gemeinsames Thema festlegen werden. Nach dieser Erklärung wird der Antrag von der SPD-Fraktion zurückgezogen. |
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