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Auszug - Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet am ehemaligen Gaswerk  

 
 
20. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
TOP: Ö 12
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Di, 20.05.2003 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
VO/0080/03 Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet am ehemaligen Gaswerk
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1 610-102
Federführend:Stadtplanung   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Wortprotokoll:

Wortprotokoll:

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27. August 1997 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet zischen der Ricarda-Huch-Straße und dem Rödermarkring sowie zwischen der Mainzer Straße, tlw. dem Alten Seeweg und dem Graben südlich des Alten Seeweges.

 

Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung Bebauungsplan A 48 “Südlich des Alten Seeweges”

 

Das Plangebiet wird begrenzt:

-        im Süden durch die Mainzer Straße (L 3097)

-                     im Westen durch den Rödermarkring

-                     im Norden im Bereich des Grundstückes Gemarkung Ober-Roden Flur 2 Flurstück 130/1 durch den Alten Seeweg und die Ostgrenze dieses Grundstückes sowie durch den südlich des Alten Seeweges verlaufenden Graben mit der Bezeichnung Gemarkung Ober-Roden Flur 2 Flurstücke 202/2 und 393/1 sowie

-                     im Osten durch die Westgrenze der bebauten Grundstücke Ricarda-Huch-Straße 2 bis 12 sowie Heinrich-Heine-Straße 32 und Mainzer Straße 79.

 

Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist dem beiliegenden Kartenauszug zu entnehmen.

 

Ziel der Planung ist die Bereitstellung von Wohn- und von Mischbauflächen.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 

Ablehnung:    

Enthaltung: