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Wortprotokoll: Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt
im Rahmen des ergänzenden Verfahrens nach § 215 a Baugesetzbuch (BauGB)
vom 27. August 1997 die erneute öffentliche Auslegung des
Bebauungsplanentwurfes B 23 “Östlich der Ober-Rodener Straße” im
Stadtteil Urberach nebst Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Grundlage dieses Beschlusses ist der
Entwurf vom April 2003. Das Plangebiet liegt im Stadtteil Urberach an
der Ober-Rodener Straße unmittelbar nördlich der Bahnlinie Dreieich -
Ober-Roden. Der Geltungsbereich reicht –
im Nordwesten bis an die Ober-Rodener
Straße (L 3097) einschließlich der Straßenparzellen, –
im Nordosten bis an die Straße “Am
Schwimmbad” einschließlich der Straßenparzellen und die östliche Grenze
des Grundstückes Gemarkung Urberach Flur 9 Flurstück Nr. 166/1 –
im Süden bis an die Bahnlinie Dreieich -
Ober-Roden –
im Westen bis an die Westgrenze des
Grundstücks Gemarkung Urberach Flur 9 Darüber hinaus umfasst der Bebauungsplan
Teile der Grundstücke Gemarkung Urberach Flur 9 Flurstücke 155/4, 156/6 und
154/8, die an die Ober-Rodener Straße grenzen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wird
durchgeführt. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
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