Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt
gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27. August 1997 die
Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet zischen der Ricarda-Huch-Straße
und dem Rödermarkring sowie zwischen der Mainzer Straße, tlw. dem Alten Seeweg
und dem Graben südlich des Alten Seeweges.
Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung
Bebauungsplan A 48 “Südlich des Alten Seeweges”
Das Plangebiet wird begrenzt:
- im
Süden durch die Mainzer Straße (L 3097)
-
im Westen durch den Rödermarkring
-
im Norden im Bereich des Grundstückes
Gemarkung Ober-Roden Flur 2 Flurstück 130/1 durch den Alten Seeweg und die
Ostgrenze dieses Grundstückes sowie durch den südlich des Alten Seeweges
verlaufenden Graben mit der Bezeichnung Gemarkung Ober-Roden Flur 2 Flurstücke
202/2 und 393/1 sowie
-
im Osten durch die Westgrenze der bebauten
Grundstücke Ricarda-Huch-Straße 2 bis 12 sowie Heinrich-Heine-Straße 32 und
Mainzer Straße 79.
Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist
dem beiliegenden Kartenauszug zu entnehmen.
Ziel der Planung ist die Bereitstellung von
Wohn- und von Mischbauflächen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung: