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Tagesordnung - 20. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark  

 
 
Bezeichnung: 20. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Datum: Di, 20.05.2003 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Mitteilungen der Stadtverordnetenvorsteherin      
Ö 2  
Mitteilungen des Magistrats      
Ö 3  
Anfragen gem. § 26 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 4  
Antrag der SPD-Fraktion betr.: Baumscheiben auf dem Häfnerplatz      
Ö 5  
Antrag der SPD-Fraktion betr.: Einberufung von Bürgerversammlungen      
Ö 6  
Antrag der Fraktion Andere Liste/Die Grünen betr.: Beitritt der Stadt Rödermark zu der internationalen Friedensinitiative "Städte für den Frieden" ("Cities for Peace")      
Ö 7  
Antrag der CDU-Fraktion betr.: Langfristige städtebauliche Entwicklung Rödermarks      
Ö 8  
Änderung der Gebührenordnung für die Benutzung der Halle Urberach und der Sporthalle Ober-Roden 2. Änderung      
Ö 9  
Wahl des Ortsgerichtsvorstehers für das Ortsgericht Rödermark II (Urberach)      
Ö 10  
Ergänzendes Verfahren zum Bebauungsplan B 23 "Östlich der Ober-Rodener-Straße"  
VO/0090/03  
Ö 11  
Erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes B 23 "Östlich der Ober-Rodener Straße" im Rahmen des ergänzenden Verfahrens  
VO/0091/03  
Ö 12  
Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet am ehemaligen Gaswerk  
VO/0080/03  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27. August 1997 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet zischen der Ricarda-Huch-Straße und dem Rödermarkring sowie zwischen der Mainzer Straße, tlw. dem Alten Seeweg und dem Graben südlich des Alten Seeweges.

 

Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung Bebauungsplan A 48 “Südlich des Alten Seeweges”

 

Das Plangebiet wird begrenzt:

-        im Süden durch die Mainzer Straße (L 3097)

-                     im Westen durch den Rödermarkring

-                     im Norden im Bereich des Grundstückes Gemarkung Ober-Roden Flur 2 Flurstück 130/1 durch den Alten Seeweg und die Ostgrenze dieses Grundstückes sowie durch den südlich des Alten Seeweges verlaufenden Graben mit der Bezeichnung Gemarkung Ober-Roden Flur 2 Flurstücke 202/2 und 393/1 sowie

-                     im Osten durch die Westgrenze der bebauten Grundstücke Ricarda-Huch-Straße 2 bis 12 sowie Heinrich-Heine-Straße 32 und Mainzer Straße 79.

 

Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist dem beiliegenden Kartenauszug zu entnehmen.

 

Ziel der Planung ist die Bereitstellung von Wohn- und von Mischbauflächen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

   
    07.05.2003 - Wirtschafts- und Bauausschuss
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:   

Enthaltung:   

   
    08.05.2003 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   
   
    20.05.2003 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 12 - zurückgestellt
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27. August 1997 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet zischen der Ricarda-Huch-Straße und dem Rödermarkring sowie zwischen der Mainzer Straße, tlw. dem Alten Seeweg und dem Graben südlich des Alten Seeweges.

 

Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung Bebauungsplan A 48 “Südlich des Alten Seeweges”

 

Das Plangebiet wird begrenzt:

-        im Süden durch die Mainzer Straße (L 3097)

-                     im Westen durch den Rödermarkring

-                     im Norden im Bereich des Grundstückes Gemarkung Ober-Roden Flur 2 Flurstück 130/1 durch den Alten Seeweg und die Ostgrenze dieses Grundstückes sowie durch den südlich des Alten Seeweges verlaufenden Graben mit der Bezeichnung Gemarkung Ober-Roden Flur 2 Flurstücke 202/2 und 393/1 sowie

-                     im Osten durch die Westgrenze der bebauten Grundstücke Ricarda-Huch-Straße 2 bis 12 sowie Heinrich-Heine-Straße 32 und Mainzer Straße 79.

 

Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist dem beiliegenden Kartenauszug zu entnehmen.

 

Ziel der Planung ist die Bereitstellung von Wohn- und von Mischbauflächen.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 

Ablehnung:    

Enthaltung:    

   
    26.06.2003 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 4 - ungeändert beschlossen
   
   
    08.07.2003 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
    Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27. August 1997 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet zischen der Ricarda-Huch-Straße und dem Rödermarkring sowie zwischen der Mainzer Straße, tlw. dem Alten Seeweg und dem Graben südlich des Alten Seeweges.

 

Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung Bebauungsplan A 48 “Südlich des Alten Seeweges”

 

Das Plangebiet wird begrenzt:

-        im Süden durch die Mainzer Straße (L 3097)

-                     im Westen durch den Rödermarkring

-                     im Norden im Bereich des Grundstückes Gemarkung Ober-Roden Flur 2 Flurstück 130/1 durch den Alten Seeweg und die Ostgrenze dieses Grundstückes sowie durch den südlich des Alten Seeweges verlaufenden Graben mit der Bezeichnung Gemarkung Ober-Roden Flur 2 Flurstücke 202/2 und 393/1 sowie

-                     im Osten durch die Westgrenze der bebauten Grundstücke Ricarda-Huch-Straße 2 bis 12 sowie Heinrich-Heine-Straße 32 und Mainzer Straße 79.

 

Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist dem beiliegenden Kartenauszug zu entnehmen.

 

Ziel der Planung ist die Bereitstellung von Wohn- und von Mischbauflächen.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:    mit Stimmenmehrheit angenommen

 

Zustimmung:                    CDU, FDP

Ablehnung:                       SPD, Andere Liste/Die Grünen

Enthaltung:                      /

Ö 13  
Anordnung der Durchführung einer Baulandumlegung für das Gebiet am Gaswerk      
Ö 14  
Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet westlich der Nikolaus-Schwarzkopf-Straße  
VO/0081/03  
Ö 15  
Anordnung zur Durchführung einer Baulandumlegung für das Gebiet westlich der Nikolaus-Schwarzkopf-Straße      
Ö 16  
Verkauf des Grundstücks Gemarkung Ober-Roden Flur 19 Nr. 870, Seligenstädter Straße 16 mit 737 qm