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Tagesordnung - 12. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie  

 
 
Bezeichnung: 12. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
Gremium: Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
Datum: Di, 22.08.2017 Status: öffentlich
Zeit: 20:00 - 22:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum Tramin (Zi.Nr. 300)
Ort: Konrad-Adenauer Str. 4-8, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Bewerbung auf das Bund-Länder-Förderprogramm "Zukunft Stadtgrün"  
Enthält Anlagen
VO/0163/17  
Ö 3  
Antrag der Fraktion FWR: Stadtpark "Die Grüne Mitte"  
FWR/0087/17  
Ö 3.1  
Konkurrierender Hauptantrag der FDP-Fraktion: Stadtpark "Die Grüne Mitte"  
FDP/0111/17  
Ö 3.2  
Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grünen: Stadtpark die "Grüne Mitte"  
CAL/0087_1/17  
Ö 4  
Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grünen: Sicherung der Grünen Mitte  
CAL/0133/17  
Ö 4.1  
Änderungsantrag der SPD-Fraktion: Sicherung der Grünen Mitte  
SPD/0133_1/17  
Ö 5  
Antrag der FDP-Fraktion: Räumliche Definition der "Grünen Mitte"  
FDP/0177/17  
Ö 6  
Antrag der SPD-Fraktion: Rahmenplanung Grüne Mitte  
SPD/0178/17  
Ö 7  
Antrag der SPD-Fraktion: Sofortprogramm für die Schaffung von bezahlbaren Wohnraum in Rödermark  
SPD/0125/17  
Ö 8  
Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grünen: Bestandsgebiete östlich und westlich der Odenwaldstraße in "Urbanes Gebiet" entwickeln  
CAL/0134/17  
Ö 8.1     Änderungsantrag der SPD-Fraktion: Bestandsgebiete östlich und westlich der Odenwaldstraße in "Urbanes Gebiet" entwickeln  
SPD/0134_1/17  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat wird beauftragt, die Voraussetzungen zu schaffen, den Bereich des

Bebauungsplans A 27 „Gewerbegebiet östlich der Odenwaldstraße“ sowie westlich

der Odenwaldstraße / südlich Elisabethenstraße / nördlich Max-Planck-Straße ganz

oder teilweise zu überplanen, mit dem Ziel, der Schaffung eines modernen urbanen

Stadtviertels mit dem Nebeneinander von Wohnen, Gewerbe und sozialen

Einrichtungen.

Es wird daher eine Festsetzung gemäß § 6a Absatz Baunutzungsverordnung

angestrebt (urbanes Gebiet). Der Wohnungsbau und die Errichtung sozialer

Einrichtungen werden bauplanungsrechtlich erleichtert. Gewerbebetriebe bleiben

auch in einem “Urbanen Gebiet“ gemäß § 6a Absatz 2 Nummer 4

Baunutzungsverordnung weiterhin zulässig.

Der Bestand an Gewerbebetrieben ist daher zu sichern. Ebenso ist die Ausbau- und

Erweiterungsfähigkeit des Gewerbes zu gewährleisten. Von den Möglichkeiten der

hierzu speziell abgeänderten TA Lärm ist gegebenenfalls Gebrauch zu machen.

Weiter soll ermittelt werden, ob andere Areale zur Überplanung in diesem Sinne in

Betracht kommen.

Ökologische Ausgleichsmaßnahmen, die in dem Plangebiet nicht darstellbar sind,

finden in der Grünen Mitte statt.

 

Zur Sicherung der Planung und zum abschöpfen von Planungsgewinnen soll der

Magistrat den Einsatz von städtebaulichen Verträgen prüfen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:
 

   
    22.08.2017 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
    Ö 8.1 - (offen)
   
   
    05.09.2017 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 13.1 - (offen)
   
Ö 9     Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grünen: Gewerbegebiet "Hainchesbuckel"  
Enthält Anlagen
CAL/0135/17  
Ö 9.1     Änderungsantrag der FDP-Fraktion: Gewerbegebiet "Hainchesbuckel"  
FDP/0135_1/17  
Ö 10     Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grünen: Gewerbegebiet "Kapellenstraße"  
CAL/0136/17  
Ö 10.1     Änderungsantrag der SPD-Fraktion: Gewerbegebiet "Kapellenstraße"  
SPD/0136_1/17  
Ö 11     Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grünen: Wohnungsbau im Bestand  
CAL/0137/17  
Ö 11.1     Neufassung FWR-Änderungsantrag zum CDU/AL-Antrag: "Wohnungsbau im Bestand"  
FWR/0137_2/17  
Ö 12  
Einschlägige Punkte zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 13  
Mitteilungen und Anfragen