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Vorlage - FDP/0177/17  

 
 
Betreff: Räumliche Definition der "Grünen Mitte"
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag FDP-Fraktion
Federführend:Gremien-Büro   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
22.08.2017 
12. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie zur Kenntnis genommen   
23.08.2017 
Fortsetzung 12. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie      
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
24.08.2017 
14. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses      
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
05.09.2017 
12. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgestellt   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:

 

In der politischen Diskussion in Rödermark wird seit geraumer Zeit der Begriff der „Grüne Mitte“ häufig und schnell gebraucht, ohne dass es dafür eine verbindliche Definition dieser „Grünen Mitte“ gibt. Diese Definition soll mit diesem Antrag gegeben und festgeschrieben werden.

 

Die „Grüne Mitte“ ist für den besonderen Charakter von Rödermark mit zwei gleichgroßen räumlich getrennten Stadtteilen (von fünf) und damit für die Wohnqualität in der gesamten Stadt von enormer Bedeutung. Sie ist Naherholungsraum, bietet Raum zur Freizeitgestaltung, besitzt eine ganze Reihe von

naturschutzfachlich hochinteressanten Flächen, ist ein bedeutendes Kaltluftentstehungsgebiet und damit für das Klima in der Stadt von großer Bedeutung. Daher sollten diese wertvollen Flächen langfristig als Grüngürtel zwischen den beiden großen Stadtteilen (politisch) gesichert und festgeschrieben werden.

 

Ziel dieses Antrages ist es außerdem, naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen für Bautätigkeiten und bauliche Entwicklungen außerhalb der Grünen Mitte – soweit möglich – in der Grünen Mitte darzustellen.

Auch dazu muss diese vorher räumlich definiert und festgeschrieben werden.


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Begriff der „Grüne Mitte“ wird ab sofort und zukünftig folgendermaßen politisch und faktisch definiert und festgeschrieben: „Der Begriff „Grüne Mitte“ beschreibt das Gebiet zwischen den beiden großen Stadtteilen Rödermarks, dass langfristig von Wohn- und Gewerbebebauung freigehalten werden soll. Die Grüne Mitte dient als Naherholungsraum sowie für den aktiven Naturschutz.

Freizeitaktivitäten sollen in der Grünen Mitte weiterhin möglich sein. Dies schließt den Bau neuer Freizeit- und Erholungsanlagen mit ein. Die Grüne Mitte beschreibt einen Raum, in dem Naturschutz, Landwirtschaft, Naherholung und Freizeitaktivitäten gleichberechtigt, nebeneinander und miteinander existieren sollen.“

 

Die intendierte räumliche Umfassung der „Grünen Mitte“ gemäß diesem Antrag ist der

nachstehenden Kartenskizze zu entnehmen und wird so beschlossen.

 

Beschreibung: Beschreibung: C:\Users\sf05\Desktop\Unbenannt.png

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: