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Vorlage - VO/0163/17  

 
 
Betreff: Bewerbung auf das Bund-Länder-Förderprogramm "Zukunft Stadtgrün"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/4/300
Federführend:Umwelt   
Beratungsfolge:
Magistrat Entscheidung
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
22.08.2017 
12. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie ungeändert beschlossen   
23.08.2017 
Fortsetzung 12. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie      
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
24.08.2017 
14. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses      
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
05.09.2017 
12. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
170704 Karte Fördergebiet 'Stadtgrün'  

Sachverhalt/Begründung:

 

Relativ kurzfristig wurde vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Rahmen der Städtebauförderung das Programm „Zukunft Stadtgrün“ aufgelegt.

Dabei geht es darum, Stadtentwicklung mit Grünentwicklung zu verknüpfen, innerstädtisches Grün zu fördern und qualitativ hochwertige grüne Infrastruktur zu gestalten. Damit sollen die spürbaren Auswirkungen des Klimawandels abgefedert werden, die biologische Vielfalt erhalten und ferner dem gestiegenen Interesse an Stadtgrün Rechnung getragen werden.

Der Gesamtumfang der Förderung für hessische Kommunen beträgt 7,6 Mio. Euro. Die Förderquote beträgt ca. 2/3 der Kosten, wobei vorbereitende Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen, Grunderwerb sowie Planungskosten anrechenbar sind. Das Programm ist zunächst bis 2018/2019 ausgelegt. Dabei kann mit einer Laufzeit von 2 x 5 Jahren und jeweils 2 Jahren Verlängerungsmöglichkeit eine Gesamtlaufzeit von 14 Jahren erreicht werden.

Grundsätzlich müssen mindestens 50% des Programmvolumens für innerstädtische grüne Projekte sein (innerstädtische Begrünungsmaßnahmen, Renaturierung, Spielplatzanlagen etc.) eingesetzt werden.

 

Eine Einbindung und Zusammenarbeit mit der Bürgerschaft und Initiativen ist erforderlich.

 

Antragschluss ist der 18. August 2017.

 

 

Grobkonzept für einen Antrag:

 

  • Gestaltung von drei vernetzten, generationsübergreifenden Spiel- und
                      Aufenthaltsorten im Baugebiet „An den Rennwiesen“;
  • qualitative Aufwertung des Parks am Entenweiher (u.a. Möblierung
                      mit Liegen);
  • Aufwertung durch Begrünungsmaßnahmen des Bahnhofsbereiches
                      im Ortsteil Urberach (Bodaijker Platz: Blumenzwiebeln, Bänke) und
                      Gestaltung der Freiflächen östlich des Bahnübergangs, rechts und  
                      links der Ober-Rodener Straße;
  • erforderliche Gestaltungsmaßnahmen auf der Fläche hinterm
                      Badehaus (Neugestaltung Bolzplatz, Basketballbereich und
                      Beschattungsmaßnahmen);
  • Einbezug der Grünen Mitte mit:
    • Schrebergärten;
    • Weidenkirche (Sanierung und Pflegemaßnahmen der
           Weidenpflanzen);
    • Kinder- und Jugendfarm als Bildungseinrichtung (Erstellung eines
           Farmgebäudes) sowie
  • Eventuell Ausweitung des Urban Gardenings
     

Untergeordnet wären Nahverkehrsmaßnahmen zur Förderung des Rad- u. Fußverkehrs resultierend aus dem derzeit laufenden Nahmobilitätscheck in Verbindung mit grüner Infrastruktur im Innenbereich und Vernetzung zum Außenbereich denkbar.
 

Der Gesamtumfang der angedachten Maßnahmen würde bei ca. 1 Mio. Euro liegen.

Die Zusammenarbeit mit der Quartiersgruppe Urberach und dem Nachbarschaftsrat „Park am Entenweiher“ sowie Einbezug der Grünpaten und der NABU-Ortsgruppe ist vorgesehen.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Unter Voraussetzung der vollumfänglichen Bewilligung der zu beantragenden Maßnahmen, wäre, verteilt auf maximal 14 Jahre, mit einem Gesamtvolumen von ca. 1 Mio. Euro zu rechnen. Dabei würde ein Eigenanteil von 350 000 Euro notwendig werden. Dies entspräche einem Betrag von ca. 23.800 €/Jahr.
Schon in 2017 sind erste investive Maßnahmen zu beantragen, mit deren Umsetzung in den zwei Folgejahren begonnen werden muss. Allerdings sind keine Mindestbeträge festgelegt, so dass hier durch Umschichtung bestehender Investitionsmittel eine ausreichende Deckung gegeben ist.

 

 

 

 

Antragstellung:

Die angedachte Antragstellung „Zukunft Stadtgrün“ ist thematisch eingebettet und gestützt durch die Beschlusslage der Stadtverordnetenversammlung zu den bisher erfolgten Förderanträgen Stadtumbau (Urberach im Februar 2016 sowie für Ober-Roden im März 2017). Aufgrund des gesetzten, zeitnahen Abgabetermins ist für die Antragstellung zunächst der Beschluss des Magistrats ausreichend – unter der Vorraussetzung, dass der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung bis zum
08. September 2017 nachgereicht wird.

Hier sind dann auch Beschlüsse zur Erarbeitung/Ergänzung eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK), zum Aufbau einer Lokalen Partnerschaft  oder der Nachweis einer bereits bestehenden Lokalen Partnerschaft (s.o. Zusammenarbeit) sowie zur ämterübergreifenden Zusammenarbeit bei der Erstellung des ISEK und der Durchführung der Gesamtmaßnahme erforderlich.


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Rödermark bewirbt sich um die Aufnahme in das Städtebauförderprogramm ‚Zukunft Stadtgrün‘ mit dem in der Anlage dargestellten Fördergebiet.
(Vorab: MAGI Beschluss; bis zum 08. September nachzureichen: STAVO-Beschluss) Die erforderlichen Antragsunterlagen sollen nach positiver Beschlussfassung im Magistrat fristgerecht bis zum 18. August 2017 eingereicht werden.

Im Falle eines Zuwendungsbescheides wird von der Stadt ein „Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept“ (ISEK) erstellt wird und eine „Lokale Partnerschaft“ aufgebaut bzw.  den Nachweis einer bereits bestehenden lokalen Partnerschaft erbracht wird. (STAVO-Beschluss)

Weiterhin sichert die Stadt für den Fall des Erhalts eines Zuwendungsbescheides die ämterübergreifende Zusammenarbeit bei der Erstellung des ISEK und bei der Durchführung der Geamtmaßnahme zu (verbindliche Mitwirkung der für Städtebau, Grünflächen, Umwelt, Naturschutz und Klimaschutz zuständigen Ämter).
(STAVO-Beschluss)

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:


Finanzielle Auswirkungen:

 

Bei Aufnahme in das Programm müssen die Investitionskosten mit einem Gesamtumfang von ca. 1 Mio. € (2/3 Förderung, 1/3 Kostenanteil Stadt) verteilt auf die Projektlaufzeit im Haushalt bereitgestellt werden. Maßnahmen, deren Umsetzung bereits in den Jahren 2017 und 2018 beginnen soll, sind aus den im Doppelhaushalt bereitgestellten Mitteln zu finanzieren. In Frage kommen gemäß Grobkozept hierfür insbesondere die Ansätze für Spielplätze/Bolzplätze (2017: 30.000€, 2018: 35.000 €). /12.07.17 Mur


Anlagen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 170704 Karte Fördergebiet 'Stadtgrün' (3905 KB)