Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Relativ kurzfristig wurde vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Rahmen der Städtebauförderung das Programm „Zukunft Stadtgrün“ aufgelegt. Dabei geht es darum, Stadtentwicklung mit Grünentwicklung zu verknüpfen, innerstädtisches Grün zu fördern und qualitativ hochwertige grüne Infrastruktur zu gestalten. Damit sollen die spürbaren Auswirkungen des Klimawandels abgefedert werden, die biologische Vielfalt erhalten und ferner dem gestiegenen Interesse an Stadtgrün Rechnung getragen werden. Der Gesamtumfang der Förderung für hessische Kommunen beträgt 7,6 Mio. Euro. Die Förderquote beträgt ca. 2/3 der Kosten, wobei vorbereitende Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen, Grunderwerb sowie Planungskosten anrechenbar sind. Das Programm ist zunächst bis 2018/2019 ausgelegt. Dabei kann mit einer Laufzeit von 2 x 5 Jahren und jeweils 2 Jahren Verlängerungsmöglichkeit eine Gesamtlaufzeit von 14 Jahren erreicht werden. Grundsätzlich müssen mindestens 50% des Programmvolumens für innerstädtische grüne Projekte sein (innerstädtische Begrünungsmaßnahmen, Renaturierung, Spielplatzanlagen etc.) eingesetzt werden.
Eine Einbindung und Zusammenarbeit mit der Bürgerschaft und Initiativen ist erforderlich.
Antragschluss ist der 18. August 2017.
Grobkonzept für einen Antrag:
Untergeordnet wären Nahverkehrsmaßnahmen zur Förderung des Rad- u. Fußverkehrs resultierend aus dem derzeit laufenden Nahmobilitätscheck in Verbindung mit grüner Infrastruktur im Innenbereich und Vernetzung zum Außenbereich denkbar. Der Gesamtumfang der angedachten Maßnahmen würde bei ca. 1 Mio. Euro liegen. Die Zusammenarbeit mit der Quartiersgruppe Urberach und dem Nachbarschaftsrat „Park am Entenweiher“ sowie Einbezug der Grünpaten und der NABU-Ortsgruppe ist vorgesehen.
Finanzielle Auswirkungen:
Unter Voraussetzung der vollumfänglichen Bewilligung der zu beantragenden Maßnahmen, wäre, verteilt auf maximal 14 Jahre, mit einem Gesamtvolumen von ca. 1 Mio. Euro zu rechnen. Dabei würde ein Eigenanteil von 350 000 Euro notwendig werden. Dies entspräche einem Betrag von ca. 23.800 €/Jahr.
Antragstellung: Die angedachte Antragstellung „Zukunft Stadtgrün“ ist thematisch eingebettet und gestützt durch die Beschlusslage der Stadtverordnetenversammlung zu den bisher erfolgten Förderanträgen Stadtumbau (Urberach im Februar 2016 sowie für Ober-Roden im März 2017). Aufgrund des gesetzten, zeitnahen Abgabetermins ist für die Antragstellung zunächst der Beschluss des Magistrats ausreichend – unter der Vorraussetzung, dass der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung bis zum Hier sind dann auch Beschlüsse zur Erarbeitung/Ergänzung eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK), zum Aufbau einer „Lokalen Partnerschaft oder der Nachweis einer bereits bestehenden Lokalen Partnerschaft (s.o. Zusammenarbeit) sowie zur ämterübergreifenden Zusammenarbeit bei der Erstellung des ISEK und der Durchführung der Gesamtmaßnahme erforderlich. Beschlussvorschlag:
Die Stadt Rödermark bewirbt sich um die Aufnahme in das Städtebauförderprogramm ‚Zukunft Stadtgrün‘ mit dem in der Anlage dargestellten Fördergebiet. Im Falle eines Zuwendungsbescheides wird von der Stadt ein „Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept“ (ISEK) erstellt wird und eine „Lokale Partnerschaft“ aufgebaut bzw. den Nachweis einer bereits bestehenden lokalen Partnerschaft erbracht wird. (STAVO-Beschluss) Weiterhin sichert die Stadt für den Fall des Erhalts eines Zuwendungsbescheides die ämterübergreifende Zusammenarbeit bei der Erstellung des ISEK und bei der Durchführung der Geamtmaßnahme zu (verbindliche Mitwirkung der für Städtebau, Grünflächen, Umwelt, Naturschutz und Klimaschutz zuständigen Ämter).
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Bei Aufnahme in das Programm müssen die Investitionskosten mit einem Gesamtumfang von ca. 1 Mio. € (2/3 Förderung, 1/3 Kostenanteil Stadt) verteilt auf die Projektlaufzeit im Haushalt bereitgestellt werden. Maßnahmen, deren Umsetzung bereits in den Jahren 2017 und 2018 beginnen soll, sind aus den im Doppelhaushalt bereitgestellten Mitteln zu finanzieren. In Frage kommen gemäß Grobkozept hierfür insbesondere die Ansätze für Spielplätze/Bolzplätze (2017: 30.000€, 2018: 35.000 €). /12.07.17 Mur Anlagen
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