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Vorlage - SPD/0134_1/17  

 
 
Betreff: Bestandsgebiete östlich und westlich der Odenwaldstraße in "Urbanes Gebiet" entwickeln (Änderungsantrag)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag SPD-Fraktion
Federführend:Gremien-Büro   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
22.08.2017 
12. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie (offen)     
23.08.2017 
Fortsetzung 12. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie      
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
24.08.2017 
14. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses      
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
05.09.2017 
12. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark (offen)     

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:

 

Erfolgt mündlich.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat wird beauftragt, die Voraussetzungen zu schaffen, den Bereich des

Bebauungsplans A 27 „Gewerbegebiet östlich der Odenwaldstraße“ sowie westlich

der Odenwaldstraße / südlich Elisabethenstraße / nördlich Max-Planck-Straße ganz

oder teilweise zu überplanen, mit dem Ziel, der Schaffung eines modernen urbanen

Stadtviertels mit dem Nebeneinander von Wohnen, Gewerbe und sozialen

Einrichtungen.

Es wird daher eine Festsetzung gemäß § 6a Absatz Baunutzungsverordnung

angestrebt (urbanes Gebiet). Der Wohnungsbau und die Errichtung sozialer

Einrichtungen werden bauplanungsrechtlich erleichtert. Gewerbebetriebe bleiben

auch in einem “Urbanen Gebiet“ gemäß § 6a Absatz 2 Nummer 4

Baunutzungsverordnung weiterhin zulässig.

Der Bestand an Gewerbebetrieben ist daher zu sichern. Ebenso ist die Ausbau- und

Erweiterungsfähigkeit des Gewerbes zu gewährleisten. Von den Möglichkeiten der

hierzu speziell abgeänderten TA Lärm ist gegebenenfalls Gebrauch zu machen.

Weiter soll ermittelt werden, ob andere Areale zur Überplanung in diesem Sinne in

Betracht kommen.

Ökologische Ausgleichsmaßnahmen, die in dem Plangebiet nicht darstellbar sind,

finden in der Grünen Mitte statt.

 

Zur Sicherung der Planung und zum abschöpfen von Planungsgewinnen soll der

Magistrat den Einsatz von städtebaulichen Verträgen prüfen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: