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Tagesordnung - 12. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie  

 
 
Bezeichnung: 12. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
Gremium: Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
Datum: Di, 22.08.2017 Status: öffentlich
Zeit: 20:00 - 22:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum Tramin (Zi.Nr. 300)
Ort: Konrad-Adenauer Str. 4-8, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Bewerbung auf das Bund-Länder-Förderprogramm "Zukunft Stadtgrün"  
Enthält Anlagen
VO/0163/17  
Ö 3  
Antrag der Fraktion FWR: Stadtpark "Die Grüne Mitte"  
FWR/0087/17  
Ö 3.1  
Konkurrierender Hauptantrag der FDP-Fraktion: Stadtpark "Die Grüne Mitte"  
FDP/0111/17  
Ö 3.2  
Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grünen: Stadtpark die "Grüne Mitte"  
CAL/0087_1/17  
Ö 4  
Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grünen: Sicherung der Grünen Mitte  
CAL/0133/17  
Ö 4.1  
Änderungsantrag der SPD-Fraktion: Sicherung der Grünen Mitte  
SPD/0133_1/17  
Ö 5  
Antrag der FDP-Fraktion: Räumliche Definition der "Grünen Mitte"  
FDP/0177/17  
Ö 6  
Antrag der SPD-Fraktion: Rahmenplanung Grüne Mitte  
SPD/0178/17  
Ö 7  
Antrag der SPD-Fraktion: Sofortprogramm für die Schaffung von bezahlbaren Wohnraum in Rödermark  
SPD/0125/17  
Ö 8  
Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grünen: Bestandsgebiete östlich und westlich der Odenwaldstraße in "Urbanes Gebiet" entwickeln  
CAL/0134/17  
Ö 8.1     Änderungsantrag der SPD-Fraktion: Bestandsgebiete östlich und westlich der Odenwaldstraße in "Urbanes Gebiet" entwickeln  
SPD/0134_1/17  
Ö 9     Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grünen: Gewerbegebiet "Hainchesbuckel"  
Enthält Anlagen
CAL/0135/17  
Ö 9.1     Änderungsantrag der FDP-Fraktion: Gewerbegebiet "Hainchesbuckel"  
FDP/0135_1/17  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat wird beauftragt, das Gebiet „Hainchesbuckel“ unter folgenden Maßgaben (siehe Planskizze) und unverzüglich als Gewerbegebiet zu entwickeln.

 

  1. Das bisher vorgesehene Gewerbegebiet „Hainchesbuckel“ wird (vgl. nachstehende Planskizze) in nördlicher Richtung mit den notwendigen Abstandsflächen größtmöglich und im Einvernehmen mit den Anliegern erweitert. Das Gewerbegebiet umfasst die Flurstücke 12- bis 37/1, Flur 2, Rödermark-Messenhausen. Von den insgesamt 12,4 ha sollen wenigstens 8 ha (inkl. bereits genutzte Fläche des Recyclingunternehmens als Gewerbefläche schnellstmöglich entwickelt werden.
  2. Der naturschutzrechtliche Flächenausgleich wird innerhalb des Plangebietes dargestellt. Nach Möglichkeit soll sich dieser nahtlos an den bestehenden Grün-/Baumzug oberhalb des Recyclingplatzes nach Westen in maximaler Ausdehnung und in ökologischer Fortschreibung bis zum Waldbeginn anschließen. Nach Möglichkeit ist diese Maßnahme mit anderen Naturräumen zu vernetzen.
  3. Die Erschließung des neuen Gewerbegebietes soll durch den Ausbau bzw. die Ertüchtigung der Verbindung von der Messenhäuser Straße auf die Kreuzung der Carl-Benz-Straße und Adam-Opel-Straße dargestellt werden.
  4. Mit der Errichtung einer privaten Werkszufahrt auf die Messenhäuser Straße/Urberacher Straße durch und auf Kosten des anliegenden Recyclingbetriebes soll eine Verschmutzungsverminderung der Messenhäuser Straße sowie ein geordneter Aus- und Zufuhrverkehr zukünftig sichergestellt werden. Für diese Werkszufahrt sollen nach Möglichkeit die vorhandene Wegeparzelle 122 sowie das Flurstück 2 genutzt werden.
  5. Durch die Errichtung eines faktisch lärm- und verschmutzungsmindernden Bauwerkes (Lagerhalle, Betriebshalle, Fahrzeughalle oder einer ähnlich) westlich des bestehenden Recyclingplatzes durch dessen Eigentümer ist eine physische „Trennung“ zum neuen Gewerbegebiet „Hainchesbuckel“ zum bestehenden Recyclingplatz darzustellen.
  6. Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, ob und unter welchen Bedingungen eine Umfahrung der Messenhäuser Kapelle durch Errichtung einer Stichstraße möglich ist. Ist diese Straße darstellbar, soll auch sie Gegenstand des bzw. eines Bebauungsplanes sein. Die Stichstraße soll ungefähr in Höhe der Wegeparzelle 166, Flur 1, Rödermark-Messenhausen, auf die Urberacher Straße/ Messenhäuser Straße treffen. Zur städtebauliche Aufwertung des Areals um die Kapelle ist ein Konzept vorzulegen und dazu gegebenenfalls Regelungen in dem Bebauungsplan vorzusehen.
  7. Im Abweichungsverfahren beim Regionalverband ist nachdrücklich darauf hinzuwirken, dass die Stadt Rödermark, trotz Erweiterung des Plangebietes, keine Optionsflächen an anderer Stelle abgeben muss.

 

 

Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: C:\Users\sf05\Desktop\ÄAntrag FDP - TOP 15 - Gewerbegebiet Hainchesbuckel 23-06-2016.jpg

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung

   
    27.06.2017 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 15.1 - zurückgestellt
   
   
    22.08.2017 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
    Ö 9.1 - (offen)
   
Ö 10     Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grünen: Gewerbegebiet "Kapellenstraße"  
CAL/0136/17  
Ö 10.1     Änderungsantrag der SPD-Fraktion: Gewerbegebiet "Kapellenstraße"  
SPD/0136_1/17  
Ö 11     Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grünen: Wohnungsbau im Bestand  
CAL/0137/17  
Ö 11.1     Neufassung FWR-Änderungsantrag zum CDU/AL-Antrag: "Wohnungsbau im Bestand"  
FWR/0137_2/17  
Ö 12  
Einschlägige Punkte zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 13  
Mitteilungen und Anfragen