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Tagesordnung - 13. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark  

 
 
Bezeichnung: 13. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Datum: Mi, 04.10.2017 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 20:52 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Mitteilungen des Stadtverordnetenvorstehers      
Ö 2  
Enthält Anlagen
Mitteilungen des Magistrats      
Ö 3  
Enthält Anlagen
Anfragen gem. § 16 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 3.1  
Enthält Anlagen
Anfrage der FDP-Fraktion: Babenhäuser Straße  
FDP/0210/17  
Ö 3.2  
Anfrage der SPD-Fraktion: Durchführung eines Stadtevents  
SPD/0216/17  
Ö 3.3  
Enthält Anlagen
Anfrage der SPD-Fraktion: Flexible Öffnungszeiten in der Kinderbetreuung  
SPD/0217/17  
Ö 4  
Jahresabschluss 2016  
Enthält Anlagen
VO/0192/17  
Ö 5  
Bebauungsplan A 34 "Südlich Heinrich-Heine-Straße" Behandlung/ Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch eingegangenen Stellungnahmen  
Enthält Anlagen
VO/0208/17  
Ö 6  
Bebauungsplan A 34 "Südlich Heinrich-Heine-Straße" Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch Ortsübliche Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch  
Enthält Anlagen
VO/0209/17  
    VORLAGE
   

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Entwurf des Bebauungsplan A 34 „Südlich Heinrich-Heine-Straße“ – Stand September 2017 wird gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark als Satzung beschlossen. Der Beschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

   
    20.09.2017 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
    Ö 3 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

Der Entwurf des Bebauungsplan A 34 „dlich Heinrich-Heine-Straße“ Stand September 2017 wird gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark als Satzung beschlossen. Der Beschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen.

 

Abstimmungsergebnis:mehrheitlich angenommen

 

Zustimmung:CDU, AL/Die Grünen, FDP, FWR

Ablehnung:/

Enthaltung:SPD

   
    04.10.2017 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   

Die Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgt ohne Aussprache.

 

Beschlussvorschlag:

Der Entwurf des Bebauungsplan A 34 „Südlich Heinrich-Heine-Straße“ – Stand September 2017 wird gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark als Satzung beschlossen. Der Beschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis:einstimmig angenommen

 

Zustimmung:CDU (13), AL/Die Grünen (9), SPD (5), FWR (3), FDP (4)

Ablehnung:/

Enthaltung:/

Ö 7  
Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grünen: Wohnungsbau im Bestand  
CAL/0137/17  
Ö 7.1  
Neufassung FWR-Änderungsantrag: Wohnungsbau im Bestand  
FWR/0137_2/17  
Ö 7.2  
Änderungsantrag der SPD-Fraktion: Wohnungsbau im Bestand  
SPD/0137_3/17  
Ö 8  
Antrag der FDP-Fraktion: Digitalisierungsfahrplan für die Rödermärker Kommunalverwaltung  
FDP/0211/17