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Vorlage - VO/0192/17  

 
 
Betreff: Jahresabschluss 2016
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/2/2/J/Sc
Federführend:Finanzbuchhaltung   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
21.09.2017 
15. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses      
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
04.10.2017 
13. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Jahresabschluss 2016 Gremien  

Sachverhalt/Begründung:

 

Gemäß § 112 HGO ist die Kommune verpflichtet, am Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, der die tatsächliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt darstellt.

 

Gemäß § 114 Abs. 1 HGO beschließt die Stadtverordnetenversammlung den vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss bis spätestens 31.12. des zweiten auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres und entscheidet zugleich über die Entlastung des Magistrats.

 

Der vom Fachbereich Finanzen erstellte Jahresabschluss wurde vom Rechnungs-prüfungsamt geprüft und am 05. Juli 2017 mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

 

Das Jahresergebnis 2016 der Stadt Rödermark, welches auch Grundlage der Schutzschirmvereinbarung ist, weist im ordentlichen Ergebnis einen Verlust in Höhe von 1.909.297,05 € (Plan 2.490.087,43 €) auf, so dass eine Ergebnisverbesserung im Plan/Ist Vergleich von 580.790,38 € zu verzeichnen ist.

 

Im außerordentlichen Ergebnis verzeichnet die Stadt Rödermark einen Gewinn in Höhe von 2.200.575,31 € (Plan 187.108,71 €).

 

Der Jahresabschluss 2016 weist einen Jahresüberschuss in Höhe von -291.278,26 aus, dem ein Planansatz 2016 in Höhe von 2.302.978,72 (Jahresfehlbetrag) gegenüber steht. Dies entspricht einer Ergebnisverbesserung um 112,6 %.

 

Aus Investitionstätigkeiten wurde ein Überschuss in Höhe von 3.164.197,66 € erzielt.

 

Eine Veränderung der Nettoposition erfolgt in diesem Jahr nicht. Eine Verrechnung des Jahresverlustes aus 2011 ist aufgrund der Änderung der GemHVO vom 15.09.2016 nicht mehr möglich. § 25 Abs. 3 GemHVO „Ein nach fünf Jahren noch nicht ausgeglichener Fehlbetrag kann mit dem Eigenkapital verrechnet werden“ wurde gestrichen, d.h. auch in den Folgejahren wird kein Verlustausgleich mehr vorgenommen. Die Jahresverluste 2011-2016 werden gemäß den Regelungen zum Haushaltsausgleich auf neue Rechnung vorgetragen.

 

Der Kassenkreditbestand vom Vorjahr in Höhe von 33 Mio. konnte aufgrund einer Rückzahlung von einer Million auf 32 Mio. reduziert werden.

 

Der Magistrat empfiehlt, den Jahresüberschuss 2016 in Höhe von -291.278,26 gemäß § 25 Abs. 3 GemHVO auf neue Rechnung vorzutragen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung stellt den mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes vom 05. Juli 2017 versehenen Jahresabschluss 2016 gemäß § 114 HGO fest und entlastet somit den Magistrat für die Führung der Geschäfte.

 

Der Jahresüberschuss 2016 in Höhe von -291.278,26 wird gemäß § 25 Abs. 3

GemHVO auf neue Rechnung vorgetragen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:


Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 


Anlagen

 

Jahresabschluss 2016

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Jahresabschluss 2016 Gremien (4445 KB)