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Auszug - Bebauungsplan A 34 "Südlich Heinrich-Heine-Straße" Behandlung/ Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch eingegangenen Stellungnahmen  

 
 
13. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
TOP: Ö 5
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 04.10.2017 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 20:52 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
VO/0208/17 Bebauungsplan A 34 "Südlich Heinrich-Heine-Straße"
Behandlung/ Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch eingegangenen Stellungnahmen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1/610-102
Federführend:Stadtplanung   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Nach einführenden Worten durch Bürgermeister Kern zu den Tagesordnungspunkten TOP 5 und TOP 6 erfolgt die Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt ohne Aussprache.

 

Beschlussvorschlag:

Die in der Anlage dargestellten Beschlussempfehlungen zur Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 06.09.2017 werden beschlossen.


Abstimmungsergebnis:einstimmig angenommen

 

Zustimmung:CDU (13), AL/Die Grünen (9), SPD (5), FWR (3), FDP (4)

Ablehnung:/

Enthaltung:/