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Sachverhalt/Begründung: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark hat am 14.02.2017 die Aufstellung des Bebauungsplans A 34 „Südlich Heinrich-Heine-Straße“ beschlossen. Der Bebauungsplan wurde als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ im „beschleunigten Verfahren“ gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt. Auf der Grundlage des § 13 a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wurde von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte im Zeitraum vom 17.07. bis einschließlich 23.08.2017. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 10.07.2017 mit der Bitte um Äußerung innerhalb eines Monats.
Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen – einschließlich Beschlussvorschlägen – sind in der beigefügten Anlage „Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB – 06.09.2017“ wiedergegeben.
Beschlussvorschlag: Die in der Anlage dargestellten Beschlussempfehlungen zur „Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB – 06.09.2017“ werden beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
JA/Nein
Anlagen Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB – 06.09.2017
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