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Vorlage - VO/0208/17  

 
 
Betreff: Bebauungsplan A 34 "Südlich Heinrich-Heine-Straße"
Behandlung/ Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch eingegangenen Stellungnahmen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1/610-102
Federführend:Stadtplanung   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
20.09.2017 
13. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie ungeändert beschlossen   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
21.09.2017 
15. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses      
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
04.10.2017 
13. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
20170906_Beschlüsse_Offenlage_b60125 PDF-Dokument

Sachverhalt/Begründung:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark hat am 14.02.2017 die Aufstellung des Bebauungsplans A 34 „Südlich Heinrich-Heine-Straße“ beschlossen. Der Bebauungsplan wurde als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ im „beschleunigten Verfahren“ gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt. Auf der Grundlage des § 13 a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wurde von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.

 

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte im Zeitraum vom 17.07. bis einschließlich 23.08.2017.  Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 10.07.2017 mit der Bitte um Äußerung innerhalb eines Monats.

 

Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen – einschließlich Beschlussvorschlägen – sind in der beigefügten Anlage „Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB – 06.09.2017“ wiedergegeben.

 


Beschlussvorschlag:

Die in der Anlage dargestellten Beschlussempfehlungen zur „Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB – 06.09.2017werden beschlossen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:


Finanzielle Auswirkungen:

 

JA/Nein

 

 


Anlagen

Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB – 06.09.2017

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 20170906_Beschlüsse_Offenlage_b60125 (5806 KB) PDF-Dokument (6692 KB)