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Die Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgt ohne Aussprache.
Beschlussvorschlag: Der Entwurf des Bebauungsplan A 34 „Südlich Heinrich-Heine-Straße“ – Stand September 2017 wird gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark als Satzung beschlossen. Der Beschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis:einstimmig angenommen
Zustimmung:CDU (13), AL/Die Grünen (9), SPD (5), FWR (3), FDP (4) Ablehnung:/ Enthaltung:/ |
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