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Vorlage - VO/0209/17  

 
 
Betreff: Bebauungsplan A 34 "Südlich Heinrich-Heine-Straße"
Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch
Ortsübliche Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1/610-102
Federführend:Stadtplanung   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
20.09.2017 
13. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie ungeändert beschlossen   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
21.09.2017 
15. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses      
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
04.10.2017 
13. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
20170911_BP_SB_2017_B60125  
20170911_Begr_SB_B60125  
20170505_Bestandskarte_B60125  
20170422_Artenschutzbericht_B60125  

Sachverhalt/Begründung:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark hat am 14.02.2017 die Aufstellung des Bebauungsplans A 34 „Südlich Heinrich-Heine-Straße“ beschlossen. Dieser Bebauungsplan soll innerhalb seines räumlichen Geltungsbereichs den seit 27.04.1976 rechtsverbindlichen Bebauungsplan A 14 „Nördlich Hanauer Straße“ vollumfänglich ersetzen. Der Bebauungsplan wurde als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ im „beschleunigten Verfahren“ gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt. Auf der Grundlage des § 13 a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit

§ 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wurde von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.

 

Durch die Aufstellung des Bebauungsplans A 34 „Südlich Heinrich-Heine-Straße“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine ergänzende Bebauung bislang unbebauter Grundstücke im Bereich der Heinrich-Heine-Straße sowie der Mainzer und Hanauer Straße geschaffen werden. Des Weiteren soll für die bereits bebauten Bereiche entlang der Hanauer Straße – aufgrund des bereits erfolgten Abbaus einer ehemals vorhandenen Freileitung – eine Anpassung bzw. Erweiterung der bestehenden Baurechte erfolgen.

 

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte im Zeitraum vom 17.07. bis einschließlich 23.08.2017.  Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 10.07.2017 mit der Bitte um Äußerung innerhalb eines Monats.

 

Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen erfolgte in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark vom 04.10.2017.

 


 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Entwurf des Bebauungsplan A 34 „Südlich Heinrich-Heine-Straße“ – Stand September 2017 wird gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark als Satzung beschlossen. Der Beschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:


Finanzielle Auswirkungen:

 

JA/Nein

 

 

 


Anlagen

Bebauungsplan A 34 „Südlich Heinrich-Heine-Straße“ (September 2017)

Begründung zum Bebauungsplan A 34 „Südlich Heinrich-Heine-Straße“ (September 2017)

Bestandskarte

Artenschutzbericht

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 20170911_BP_SB_2017_B60125 (672 KB)      
Anlage 2 2 20170911_Begr_SB_B60125 (2593 KB)      
Anlage 3 3 20170505_Bestandskarte_B60125 (96 KB)      
Anlage 4 4 20170422_Artenschutzbericht_B60125 (326 KB)