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Vorlage - FDP/0210/17  

 
 
Betreff: Babenhäuser Straße (Anfrage)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag FDP-Fraktion
Federführend:Gremien-Büro   
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Anhörung
04.10.2017 
13. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:

 

Der Presseberichterstattung sowie Mitteilungen in öffentlicher Fachausschuss-Sitzung war zu entnehmen, dass sich der Themenkomplex rund um den durch den Landesrechnungshof gerügten Zuschuss des Landes Hessen für die Sanierung der Babenhäuser Straße in einer bzw. der entscheidenden Phase befindet.


Anfrage:

 

1.) Wieviel Geld wurde für die Vorbereitung der „Kompromisslösung“ - Vorfahrtsstraße und Tempo 30 - ausgegeben; also für das Anschaffen und Einsetzen der Bodenhülsen (Material- und Personalkosten) sowie für die Anschaffung der neuen Schilder nebst Rohrpfosten usw.?

2.) Wie ist der aktuelle Sachstand und erwartete weitere zeitliche Horizont betreffend die im Raum stehende Rückforderung des Zuschusses des Landes Hessen für die Sanierung der Babenhäuser Straße?

3.) Welche sachliche/fachliche Argumentation setzt der Magistrat der Rückforderungsargumentation des Landes Hessen entgegen?

4.) Welche finanziellen Belastungen kommen rein rechnerisch - unabhängig von einem eventuellen Rechtsstreit - im „worst case“ (heißt: komplette Rückforderung durch das Land nebst Zinsen, usw.) auf Rödermark zu? Wie könn(-t-)en diese finanziellen Belastungen im städtischen Doppelhaushalt 2017/2018 dargestellt werden?

5.) Für den Fall des vorstehend genannten „worst case“ - mit welchen Um- und Rückbaukosten an und um die Babenhäuser Straße müsste gerechnet werden?

6.) Laut Presseberichterstattung vom 01.12.2016 in der Offenbach Post plant/-e der Magistrat für den Fall des Erlasses eines Rückforderungsbescheides durch das Land Hessen die Beschreitung des Klageweges gegen selbigen. Ist dies nach wie vor die erste Option oder kommt stattdessen auch der Rückgriff auf die o.g. „Kompromisslösung“ in Betracht?