Beschlussvorschlag:
Der Magistrat wird daher gebeten, die nachstehenden Fragen zum o.g. Themenkomplex zu beantworten:
1. Ist geplant, auf der Dieburger Straße/Frankfurter Straße durchgängig die zulässige
Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu begrenzen und entsprechende Anordnungen zu treffen? Wenn ja, was ist der Grund für diese angestrebte bzw. geplante Maßnahme?
2. Ist geplant, die Vorfahrt auf der gesamten Frankfurter Straße und Dieburger Straße
abzuschaffen; sprich rechts vor links (§ 8 Abs. 1 StVO) einzuführen und entsprechende
Anordnungen zu treffen? Wenn ja, was ist der Grund für diese angestrebte bzw. geplante Maßnahme?
3. Basierend auf der Verkehrsplanung der Stadt, dem darauf beruhenden Ausbauzustand, der inner- und überörtlichen straßenrechtlichen Gewichtung und ferner den tatsächlichen Verkehrsverhältnissen: In welche Straßenkategorie, Hauptverkehrsstraße oder Haupterschließungsstraße, ist die Dieburger Straße und die Frankfurter Straße (bzw. beide gemeinsam im Sinne der Ortsdurchfahrt) einzuordnen?