Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Nachdem der Wahlausschuss in seiner öffentlichen Sitzung am 07. Februar 2017 festgestellt hat, dass bei der Direktwahl am 05. Februar 2017 keiner der Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhalten hat, wurde für den 19. Februar 2017 ein Stichwahltermin festgelegt.
Nach dem Stichwahltermin hat der Wahlausschuss in seiner öffentlichen Sitzung am 21. Februar 2017 das endgültige Wahlergebnis der Stichwahl des Bürgermeisters ermittelt und folgende Feststellung getroffen:
1.Zahl der Wahlberechtigten20.500 2.Zahl der Wählerinnen und Wähler10.251 3.Zahl der gültigen Stimmen10.176 4.Zahl der ungültigen Stimmen 75
Die Zahlen der für die einzelnen Bewerberinnen und Bewerber abgegebenen gültigen Stimmen verteilen sich wie folgt:
Herr Carsten HelfmannCDU4.952 Stimmen48,7 % Herr Roland KernAL/Die Grünen5.224 Stimmen51,3 %
Gegen die Gültigkeit der Wahlen kann nach der öffentlichen Bekanntmachung am 02. März 2017 binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Sollten keine Einsprüche gemäß § 50 Abs. 1 bis 3 Satz 1 KWG erhoben werden, so kann die Stadtverordnetenversammlung am 28.03.2017 nach § 50 Abs. 4 KWG die Gültigkeit der Wahlen erklären. Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung erklärt die Gültigkeit der Direktwahl vom 05. Februar 2017 und der Stichwahl des Bürgermeisters vom 19. Februar 2017. Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
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