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Sachverhalt/Begründung:
Mit Beschluss vom 8.12.2015 beauftragte die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat für die weitere Entwicklung der Ortskerne von Ober-Roden und Urberach Prüfungen, Erhebungen und Vorbereitungen zur Aufnahme in das Bund-Länder-Programm „Stadtumbau in Hessen“ durchzuführen. Der am 16.2.2016 für den Ortskern Urberach von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Förderantrag wurde negativ beschieden. Der nun zur Beschlussfassung vorliegende Förderantrag betrifft den Ortskern Ober-Roden. „Stadtumbau in Hessen“ ist ein Bund-Länder Programm der Städtebauförderung und verfolgt das Ziel, städtebauliche Maßnahmen zu Klimaschutz, Klimaanpassung sowie zur Anpassung an demografische und wirtschaftsstrukturelle Veränderungen in einem integrierten Ansatz zu vereinen. Dabei gilt es, Stadt- und Siedlungsstrukturen baulich an die Folgen des Klimawandels anzupassen. Hierbei spielen Wasser- und Grünflächen, die sogenannte grüne und blaue Infrastruktur, für die Kühlung von Quartieren und Steigerung der Lebensqualität eine entscheidende Rolle.
Auch auf den demografischen Wandel ist ein besonderes Augenmerk zu richten. Es sind hierzu zielgerichtete Maßnahmen zu entwickeln. Während manche Orte in Kindertagesstätten und Jugendzentren, die Erschließung für den Fußgänger- und Radverkehr sowie die Förderung öffentlicher Grünflächen und Kinderspielplätze.
In den Jahren 2004 bis 2016 wurden hessenweit ca. 137 Millionen € Bundes- und
Im ersten Förderjahr muss ein „Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept “ für das gesamte Stadtgebiet als Grundlage für Maßnahmen erstellt werden. In diesem Konzept sollen Strategien, Einzelmaßnahmen sowie Fristen der Durchführung dargestellt werden. Die beschlossenen Maßnahmen müssen sodann über einen Zeitraum von 10 Jahren durch jährliche Antragstellung nochmals einzelbewilligt werden. Das geplante Fördergebiet umfasst den Fränkischen Rundling als Kern mit Gebietserweiterungen zu den Bahnschienen im Süden und die Hauptzugangsstraßen zum Rundling im Norden (siehe Anlage 1). Nur innerhalb dieses festgelegten Gebiets, welches in Workshops mit Bürgerbeteiligung (Einbeziehung der Leitbildgruppe Ortskern Ober-Roden) erarbeitet wurde, können Maßnahmen umgesetzt werden. Zudem muss das Fördergebiet als Stadtumbaugebiet nach §171b BauGB beschlossen werden.
Die gemeinsam mit der Leitbildgruppe „Analyse und Schritte zur Gestaltung attraktiver und lebenswerter Ortskerne in Ober-Roden und Urberach“ entwickelte Vision (siehe Anlage 2), also der Zustand, welcher angestrebt wird, wenn alle Maßnahmen erfolgreich umgesetzt werden könnten, lässt sich wie folgt beschreiben: „Der Ortskern von Ober-Roden ist ein unverwechselbares Zentrum mit einem attraktiven Nutzungsmix, ein Kulturort und ein Wohnstandort für alle Generationen. Seine Stärke liegt in dem gleichberechtigten Nebeneinander von dörflichen und städtischen Strukturen, einer Vielzahl von öffentlichen und kulturellen Einrichtungen, einer vielfältigen gepflegten Gastronomie verbunden mit der guten Anbindung an den regionalen Öffentlichen Personennahverkehr. Er verfügt über einen lebendigen und qualitativ hochwertigen Stadtraum mit hoher Anziehungskraft und Aufenthaltsqualität. Er ist ein Beispiel an lokaler Identität, Urbanität und kultureller Vielfalt. Klimaschutz haben wir fest in unserem Alltagsbewusstsein verankert. Bei unseren Entscheidungen berücksichtigen wir diese Aspekte gleichermaßen, wie wir uns auch den Herausforderungen der Klimaanpassung stellen.“
Die Notwendigkeit zum Umbau ist gegeben. Bei vielen Gebäuden besteht ein Instandhaltungs- und Modernisierungsstau. Die Fassadengestaltungen und der Zustand der öffentlichen Räume sind nicht immer attraktiv und bedürfen einer Erneuerung und Begrünung. Die vorhandenen zentralen Plätze laden kaum zum Verweilen ein. Dazu kommen Defizite beim fließenden und ruhenden Verkehr. Das Parkangebot ist beengt und die Radverkehrsquote ausbaufähig. Überdies sind Klimaanpassungsmaßnahmen kaum vorhanden.
Die ersten Ideen für Maßnahmen und Richtungen können der Maßnahmenmatrix (siehe Anlage 3) entnommen werden. Viele Maßnahmen sind vernetzt und bringen
Bereits in 2017 sind Ausgaben in Höhe von 100.000 € für das „Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK)“ beantragt. Bei einem kommunalen Anteil von 1/3 ergibt sich für das laufende Haushaltsjahr im Falle der Bewilligung ein Eigenanteil von knapp 33.350 €, welche über das für den Rödermarkplan aufgestockte Budget der Stadtplanung dargestellt werden könnten. Dies geschieht vor dem Hintergrund des Ansatzes, dass der Stadtumbau dem Wesen nach bereits Teil des noch im zu erstellenden Rödermarkplans sein könnte, verbunden mit weit über Ober-Roden hinaus reichenden Wirkungen. Die Einreichungsfrist für den Antrag ist der 31.3.2017. Beschlussvorschlag: Die Stadt Rödermark bewirbt sich mit dem in der Anlage dargestellten Stadtumbaugebiet des erweiterten Ortskerns Ober-Roden um die Aufnahme in das Programm „Stadtumbau in Hessen“.
Die Stadt verpflichtet sich - im Falle einer Bewilligung des Antrags - das Fördergebiet als Stadtumbaugebiet nach § 171b BauGB auszuweisen und für die gesamte Stadt ein „Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK)“ zu erstellen.
Zudem gründet die Stadt Rödermark im Falle dessen eine lokale Partnerschaft oder weist eine bestehende lokale Partnerschaft nach.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten für das zu erstellende städtebauliche Entwicklungskonzept können über die bereitgestellten Mittel für den Rödermarkplan finanziert werden.
Bei Aufnahme in das Programm müssen die Investitionskosten mit einem geschätzten Gesamtumfang von ca. 5 - 10 Mio. € (Finanzierung 2/3 Zuschüsse, 1/3 Kostenanteil Stadt) verteilt auf eine Projektlaufzeit von 10 Jahren bereitgestellt werden. Es ergibt sich ein jährlich zu finanzierender Investitionsbedarf von 170.000 – 340.000 €, der in die Haushaltsplanung einfließen muss.
Sollten zusätzlich zu den Investitionskosten auch Aufwendungen im Ergebnishaushalt im Rahmen des Projektes anfallen, so müssen auch diese entsprechend veranschlagt werden, um den mit dem Land Hessen im Rahmen des Schutzschirms vereinbarten Abbaupfad nicht zu belasten.
Anfallende Kosten für die Antragsstellung sind als Aufwand im Ergebnishaushalt zu verbuchen. Sollte eine Aufnahme in das Programm erfolgen, können auch diese Kosten nachträglich investiv verbucht werden. /03.03.17 Mur Anlagen
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