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Bürgermeister Kern stellt einführend den erstellten Maßnahmenkatalog, dem eine grobe Kostenschätzung zugrunde liegt, für die Bewerbung an dem Programm „Stadtumbau in Hessen“ vor. Sollte Rödermark in das Förderprogramm aufgenommen werden, müssen die umzusetzenden Maßnahmen im Einzelnen durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden. Im Anschluss geben alle Fraktionen Stellungnahmen zu dem geplanten Projekt ab. Der Stadtverordnetenvorsteher lässt daraufhin über die Vorlage abstimmen.
Beschlussvorschlag: Die Stadt Rödermark bewirbt sich mit dem in der Anlage dargestellten Stadtumbaugebiet des erweiterten Ortskerns Ober-Roden um die Aufnahme in das Programm „Stadtumbau in Hessen“.
Die Stadt verpflichtet sich - im Falle einer Bewilligung des Antrags - das Fördergebiet als Stadtumbaugebiet nach § 171b BauGB auszuweisen und für die gesamte Stadt ein „Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK)“ zu erstellen.
Zudem gründet die Stadt Rödermark im Falle dessen eine lokale Partnerschaft oder weist eine bestehende lokale Partnerschaft nach.
Abstimmungsergebnis:einstimmig angenommen
Zustimmung:CDU, AL/Die Grünen, SPD, FWR, FDP Ablehnung:/ Enthaltung:/ |
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