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Vorlage - IFA/0045_1/17  

 
 
Betreff: Änderungsantrag: Ausbau der Schulsozialarbeit in Rödermark
Status:öffentlichVorlage-Art:Interfraktioneller Antrag
Federführend:Gremien-Büro   
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
28.03.2017 
9. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:

 

Seit Jahren ist ein weiter anhaltender Trend zu beobachten, dass immer mehr Erziehungsarbeit vom Elternhaus in die Kitas und Schulen und damit in die öffentliche Hand verlagert wird. Lehrkräfte können diesen steigenden Anforderungen alleine nicht gerecht werden. Um den Kindern und Jugendlichen das Verfolgen des Unterrichts zu erleichtern, ihnen eine bessere Stütze für das Leben geben zu können, das Abtriften auf die schiefe Bahn zu verhindern, aber auch um das Lernumfeld für die lernwilligen Schüler zu verbessern, kommt der Schulsozialarbeit eine immer wichtigere Rolle zu.

 

Schulsozialarbeit wird in Rödermark bereits seit längerem an der Nell-Breuning-Schule und seit knapp 2 Jahren auch an der Trinkbornschule geleistet. Diese Arbeit wird von den Schulgemeinden sehr begrüßt, die bisherigen Erfahrungen sind durchwegs positiv. Doch im Falle der Oswald-von-Nell-Breuning-Schule ist erkennbar, dass die personelle Ausstattung für die Vielzahl der zu betreuenden Schüler nicht ausreicht, dass ein Ausbau wünschenswert und notwendig ist. Ebenso fehlt Schulsozialarbeit an der Schule an den Linden bisher. Auch hier ist stark davon auszugehen, dass die Schule von der Implementierung einer Schulsozialarbeit profitieren würde.

 

Der Kreis Offenbach fördert als Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) VIII Schulsozialarbeit an den weiterführenden Schulen als Jugendhilfemaßnahme. Ergänzend dazu unterstützt das Land Hessen seit dem 1. August 2014 alle Schulen in Hessen über die Richtlinie zur Unterrichtsunterstützenden sozialpädagogischen Förderung (USF) dabei, Schulsozialarbeit anzubieten. Selbst­ständige Schulen wie die Oswald-von-Nell-Breuning-Schule sollen Schulsozialarbeit dabei über ihr großes Schulbudget finanzieren, andere Schulen aus freien Mitteln der 105%igen Lehrerversorgung.

 

In dieser Konstellation aus Land – Kreis – Schulen ist es eher selten, dass die Initiative zum Ausbau aus dem System selbst kommt. Auch wenn Schulsozialarbeit keine originäre Aufgabe der Kommunen ist, kann die Kommune der Initiator und Organisator sein, der alle Beteiligten zusammenbringt.

 

Die Intension dieses Antrages ist es, den Magistrat die notwendige Legitimation zu verschaffen, mit den eigentlich zuständigen Stellen in Land und Kreis und mit den beiden betroffenen Schulen darüber zu verhandeln, die Schulsozialarbeit an den Rödermärker Schulen auszubauen (bzw. – im Falle der Schule an den Linden – einzuführen). Minimalziel sollte es sein, dass an den beiden genannten Schulen spätestens mit Beginn des Schuljahres 2018/2019 jeweils eine halbe Stelle für Schulsozialarbeit neu geschaffen wird. Die Eigenfinanzierung der Stellen durch die Stadt Rödermark sollte dabei die allerletzte Option sei


Beschlussvorschlag:

 

Schulsozialarbeit soll als notwendiger Bestandteil der Förderung von Kindern und Jugendlichen am Standort Schule im Rahmen der Jugendhilfe angesehen werden. Daraus folgt eine grundsätzliche Kostentragungspflicht durch das Land bzw. den Schulträger. Solange ein dahin gehendes Angebot nicht flächendeckend installiert und finanziert ist, sind entsprechende Ersatzaufwendungen auf kommunaler Ebene vom Land als notwendiger Bedarf – insbesondere auch im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs – anzuerkennen.

 

Als Übergangslösung ergeben sich für den Standort Rödermark die nachfolgenden Handlungsschritte:

 

1.       Der Magistrat wird beauftragt, mit dem Landkreis Offenbach als Jugendhilfeträger zu verhandeln mit dem Ziel, eine anteilige Finanzierung einer weiteren Vollleitstelle für die Schulsozialarbeit an der NBS sowie einer Teilzeitstelle von 20 Stunden für die Schulsozialarbeit an der Schule an den Linden zu je 50 % durch den Kreis Offenbach zu erreichen.

 

2.       Wird ein positives Verhandlungsergebnis erreicht, werden die beiden Stelle vorerst zeitlich befristet und ab dem nächsten Schuljahr bis Ende 2018 ausgeschrieben und über den Sachhaushalt finanziert mit der Option, die Befristung ab 2019 aufzuheben und entsprechende Stellen im Stellenplan zu verorten.

 

3.       Der Magistrat wird außerdem beauftragt, mit der Schulleitung der Nell-Breuning-Schule Gespräche zu führen, in wieweit der Ausbau der Schulsozialarbeit an dieser Schule durch Eigenmittel der Schule finanziert werden kann.

 

4.Des Weiteren wird der Magistrat beauftragt, mit der neuen Leitung der Schule an den Linden Gespräche darüber zu führen, wie dort Schulsozialarbeit eingeführt und in den Schulalltag integriert werden kann.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltu