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Tagesordnung - 4. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark  

 
 
Bezeichnung: 4. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Datum: Di, 12.07.2016 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 20:58 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Mitteilungen des Stadtverordnetenvorstehers      
Ö 2  
Mitteilungen des Magistrats      
Ö 3  
Anfragen gem. § 16 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 3.1  
Anfrage der Fraktion der FWR: Fertigstellung Bahnhof Ober-Roden  
FWR/0159/16  
Ö 4  
Antrag der Fraktion der FWR: Abschaffung der Fraktionszimmer. Flexible Nutzung der Sitzungsräume für Fraktionen  
FWR/0115/16  
Ö 5  
Interfraktioneller Antrag: Einrichtung von freien WLAN Hotspots in öffentlichen Gebäuden der Stadt  
IFA/0167/16  
Ö 5.1  
Änderungsantrag zum Interfraktionellen Antrag: Errichtung von freien WLAN Hotspots  
IFA/0167_1/16  
Ö 5.2  
Errichtung von freien WLAN Hotspots (Änderungsantrag)  
IFA/0167_2/16  
Ö 6  
Bildung von Kommissionen gemäß § 72 HGO, Wahl der Mitglieder  
VO/0145_1/16  
Ö 7  
Anschlussvorhaben Klimaschutzmanagement  
Enthält Anlagen
VO/0135/16  
Ö 8  
Einleitung des Verfahrens zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan / Vorhaben- und Erschließungsplan A 31.1 "Mischgebiet Kapellenstraße"  
VO/0153/16  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 13a des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) auf Antrag des Vorhabenträgers, der Grundstücksgemeinschaft Kapellenstraße 3  7, ein Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einzuleiten.

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ersetzt innerhalb seines räumlichen Geltungsbereiches den bisherigen Bebauungsplan Nr. 11.2 „Am Friedhof, 2. Änderungsplan“ in allen seinen Festsetzungen.

Dieser Beschluss ersetzt auch den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan A 31 „An der Kapellenstraße“, den die Stadtverordnetenversammlung in ihren Sitzungen am 16.02.2016 bzw. 01.04.2014 gefasst hat.

 

 

Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung:

 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan / Vorhaben- und Erschließungsplan

A 31.1 „Mischgebiet Kapellenstraße“

 

 

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Ober-Roden, Flur 7, Flurstücke Nr. 4/4, 5/2, 6/1, 7 (tlw.), 8 (tlw.), 165/1 (tlw.), 193 (tlw.) und 166 (tlw.).

 

Die genaue Abgrenzung kann der nachfolgenden Karte entnommen werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sollten sich bei der Planung Abweichungen an dem vorstehend beschriebenen Geltungsbereich als sinnvoll erweisen, so wird der Magistrat ermächtigt, der Stadtverordnetenversammlung einen geänderten Geltungsbereich im Rahmen der Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung vorzulegen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

   
    29.06.2016 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
    Ö 3 - ungeändert beschlossen
   

Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Heintz vom Planungsbüro für Städtebau Göringer-Hoffmann-Bauer, Groß-Zimmern.

 

Nach einführenden Worten durch Herrnrgermeister Kern erläutert Herr Heintz den geplanten Vorhabenbezogenen Bebauungsplan.

Es wird vereinbart, dass die Fraktionen die Präsentation per mail erhalten.

Nach eingehender Diskussion wird der nachfolgende Beschluss gefasst.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 13a des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) auf Antrag des Vorhabenträgers, der Grundstücksgemeinschaft Kapellenstraße 3  7, ein Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einzuleiten.

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ersetzt innerhalb seines räumlichen Geltungsbereiches den bisherigen Bebauungsplan Nr. 11.2 „Am Friedhof, 2. Änderungsplan“ in allen seinen Festsetzungen.

Dieser Beschluss ersetzt auch den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan A 31 „An der Kapellenstraße“, den die Stadtverordnetenversammlung in ihren Sitzungen am 16.02.2016 bzw. 01.04.2014 gefasst hat.

 

 

Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung:

 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan / Vorhaben- und Erschließungsplan

A 31.1 „Mischgebiet Kapellenstraße“

 

 

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Ober-Roden, Flur 7, Flurstücke Nr. 4/4, 5/2, 6/1, 7 (tlw.), 8 (tlw.), 165/1 (tlw.), 193 (tlw.) und 166 (tlw.).

 

Die genaue Abgrenzung kann der nachfolgenden Karte entnommen werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sollten sich bei der Planung Abweichungen an dem vorstehend beschriebenen Geltungsbereich als sinnvoll erweisen, so wird der Magistrat ermächtigt, der Stadtverordnetenversammlung einen geänderten Geltungsbereich im Rahmen der Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung vorzulegen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:CDU, ALG, SPD

Ablehnung:

Enthaltung:FDP, FWR

 

Dem Beschlussvorschlag wird mit Stimmenmehrheit zugestimmt.

 

   
    30.06.2016 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 13a des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) auf Antrag des Vorhabenträgers, der Grundstücksgemeinschaft Kapellenstraße 3  7, ein Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einzuleiten.

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ersetzt innerhalb seines räumlichen Geltungsbereiches den bisherigen Bebauungsplan Nr. 11.2 „Am Friedhof, 2. Änderungsplan“ in allen seinen Festsetzungen.

Dieser Beschluss ersetzt auch den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan A 31 „An der Kapellenstraße“, den die Stadtverordnetenversammlung in ihren Sitzungen am 16.02.2016 bzw. 01.04.2014 gefasst hat.

 

 

Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung:

 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan / Vorhaben- und Erschließungsplan

A 31.1 „Mischgebiet Kapellenstraße“

 

 

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Ober-Roden, Flur 7, Flurstücke Nr. 4/4, 5/2, 6/1, 7 (tlw.), 8 (tlw.), 165/1 (tlw.), 193 (tlw.) und 166 (tlw.).

 

Die genaue Abgrenzung kann der nachfolgenden Karte entnommen werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sollten sich bei der Planung Abweichungen an dem vorstehend beschriebenen Geltungsbereich als sinnvoll erweisen, so wird der Magistrat ermächtigt, der Stadtverordnetenversammlung einen geänderten Geltungsbereich im Rahmen der Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung vorzulegen.

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfieht der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, bei Enthaltung der Fraktionen der FDP sowie der Freien Wähler Rödermark, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

   
    12.07.2016 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

rgermeister Kern erläutert und begründet die Vorlage. Nach den Redebeiträgen der Fraktionen lässt der Stadtverordnetenvorsteher über die Vorlage abstimmen.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 13a des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) auf Antrag des Vorhabenträgers, der Grundstücksgemeinschaft Kapellenstraße 3  7, ein Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einzuleiten.

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ersetzt innerhalb seines räumlichen Geltungsbereiches den bisherigen Bebauungsplan Nr. 11.2 „Am Friedhof, 2. Änderungsplan“ in allen seinen Festsetzungen.

Dieser Beschluss ersetzt auch den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan A 31 „An der Kapellenstraße“, den die Stadtverordnetenversammlung in ihren Sitzungen am 16.02.2016 bzw. 01.04.2014 gefasst hat.

 

 

Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung:

 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan / Vorhaben- und Erschließungsplan

A 31.1 „Mischgebiet Kapellenstraße“

 

 

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Ober-Roden, Flur 7, Flurstücke Nr. 4/4, 5/2, 6/1, 7 (tlw.), 8 (tlw.), 165/1 (tlw.), 193 (tlw.) und 166 (tlw.).

 

Die genaue Abgrenzung kann der nachfolgenden Karte entnommen werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sollten sich bei der Planung Abweichungen an dem vorstehend beschriebenen Geltungsbereich als sinnvoll erweisen, so wird der Magistrat ermächtigt, der Stadtverordnetenversammlung einen geänderten Geltungsbereich im Rahmen der Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung vorzulegen.

 

 

Abstimmungsergebnis:mit Stimmenmehrheit angenommen

 

Zustimmung:CDU, AL/Die Grünen, SPD

Ablehnung:FWR

Enthaltung:FDP

Ö 9  
Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grünen: "Grüne Mitte" Bestandsaufnahme und Perspektiven  
CAL/0163/16  
Ö 10  
Antrag der FDP-Fraktion: Neue Siedlungs- und Gewerbeflächen in Rödermark  
FDP/0160/16  
Ö 11  
Antrag der SPD-Fraktion: Rödermark 2030 - Städtebauliche Entwicklung Rödermarks sichern  
SPD/0164/16