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Vorlage - IFA/0167_2/16  

 
 
Betreff: Errichtung von freien WLAN Hotspots (Änderungsantrag)
Status:öffentlichVorlage-Art:Interfraktioneller Antrag
Federführend:Gremien-Büro   
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
12.07.2016 
4. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:

 

 

Mit der immer weiter fortschreitenden Digitalisierung ist auch die Notwendigkeit für einen öffentlichen Zugang zum Internet unter Nutzung drahtloser lokaler Netzwerke (Wireless Local Area Network – WLAN) gestiegen. Durch die bisherigen Bestimmungen des Telemediengesetzes (TMG) konnten Betreiber von privaten oder öffentlichen WLAN Hotspots für Verstöße durch Nutzer des WLAN Hotspots, wie z.B. illegale Musikdownloads wegen Verletzung des Urheberrechts verklagt werden. Durch die Gesetzesinitiative der Bundesregierung zur Änderung des Telemediengesetzes, die im Herbst 2016 beschlossen werden soll, ist es nun für die Stadt möglich, ohne das Risiko der Störerhaftung oder Haftungsrisiken nach dem TMG WLAN Hotspots zu betreiben und öffentlich zugängig machen.


 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1. Der Magistrat wird beauftragt, die aktuelle Gesetzesänderung zum TMG auf rechtliche und wirtschaftliche Risiken zu möglichen Unterlassungsansprüchen abschließend zu prüfen und im Fachausschuss entsprechend zu berichten.

 

2. Bei für die Stadt vertretbaren rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sollen WLAN Hotspots in folgenden Einrichtungen zeitnah errichtet und in Betrieb genommen werden:



 

- JuZ Ober-Roden

- Kulturhalle

- Kelterscheune

- Bürgertreff Waldacker

- SchillerHaus

- Halle Urberach

- Feuerwehrhaus in Urberach

- Stützpunktfeuerwache in Ober-Roden

- Rathaus Urberach

- Bücherturm Ober-Roden

 

3. Der Magistrat wird beauftragt, im Rahmen eines projektbezogenen, 6-monatigen Probebetriebes unter Einschaltung eines externen Anbieters/Netzbetreibers auf dem Rathausplatz in Ober-Roden einen offen WLAN Hotspot einzurichten. Hierbei mögen bei der Vergabe des Auftrages lokale Anbieter bevorzugt werden; eine Kostenneutralität ist anzustreben und ein entsprecher Hinweis auf den WLAN Hotspot nach dessen Freischaltung ist öffentlich bekannt zu machen.

Der Magistrat wird ferner beauftragt, rechtzeitig vor dem Ende des vorstehend genannten Probebetriebes einen Bericht über die gemachten Erfahrungen (technische Verlässlichkeit, Kosten, Probleme, Nutzerfeedback, Zugriffshäufigkeiten, Datenvolumina, etc.) im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss zu geben.

 

4. Gewerbetreibende und Unternehmen sind über die getroffenen Entscheidungen in geeigneter Form zu informieren und nach Möglichkeit für ein gemeinsames weiteres Vorgehen in Sachen „freies WLAN“ auf öffentlichen Plätzen/Arealen in Rödermark zu gewinnen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthal