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Tagesordnung - 32. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark  

 
 
Bezeichnung: 32. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Datum: Di, 24.03.2015 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 22:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Mitteilungen der Stadtverordnetenvorsteherin      
Ö 2  
Mitteilungen des Magistrats      
Ö 3  
Anfragen gem. § 16 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 4  
1. Änderung der Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer - Hebesatzsatzung -  
Enthält Anlagen
VO/0039/15  
Ö 5  
Investitionsprogramm 2015 bis 2019  
Enthält Anlagen
VO/0008/15  
Ö 6  
Haushaltssicherungskonzept 2015/2016  
Enthält Anlagen
VO/0007/15  
Ö 7  
Doppelhaushalt 2015/2016  
Enthält Anlagen
VO/0009/15  
Ö 7.1  
Änderung der "Richtlinien zur Ausführung des Haushaltes der Stadt Rödermark"  
Enthält Anlagen
VO/0053/15  
Ö 7.2  
Änderungsantrag zum Doppelhaushalt 2015 /2016 Verbesserung der Schulkind Betreuung in Urberach und Sicherung der hohen Standards bei den KiTas  
CAL/0060/15  
Ö 8  
Antrag der SPD-Fraktion: Schaffung eines Fonds zur Finanzierung des sozialen Wohnungsbaus in Rödermark  
SPD/0021/15  
Ö 9  
Bebauungsplan A 29 "Westlich des Bahnhofs", erneuter Satzungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/0059/15  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

1. Hinsichtlich der im Rahmen der Anhörung der Träger öffentlicher Belange von Seiten des Regierungspräsidiums Darmstadt geltend gemachten Anregungen und Bedenken zu der Problematik „Immissionsschutz/Störfallbetrieb“ wird folgender Beschluss gefasst:

Auf die Einholung eines Abstandsgutachtens nach der Seveso-II-Richtlinie in Bezug auf die Fa. Hitzel Oberflächentechnik wird verzichtet, da nach der neuen Seveso-III-Richtlinie, deren Veröffentlichung ansteht, der Betrieb aus der Klassifizierung als Störfallbetrieb herausfällt.

 

2. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan A 29 „Westlich des Bahnhofs“ als Satzung, der Bebauungsplan besteht aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung.

Grundlage dieses Beschlusses ist der Planstand vom Juni 2014 unter Berücksichtigung der Änderung, die sich aus der erfolgten Behandlung der Stellungnahmen aus der Offenlegung des Bebauungsplanes ergeben haben.

Nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes wird dem Regionalverband Frankfurt-Rhein-Main eine Mehrausfertigung zur Anpassung des Regionalen Flächennutzungsplans übersandt.

 

 

Abstimmungsergebnis zu 1:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

 

Abstimmungsergebnis zu 2:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

   
    23.03.2015 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 6 - zur Kenntnis genommen
   

Zu diesem Tagesordnungspunkt wird von der Verwaltung die Tisch-Vorlage VO/0059/15 ausgeteilt.

 

Beschlussvorschlag:

 

1. Hinsichtlich der im Rahmen der Anhörung der Träger öffentlicher Belange von Seiten des Regierungspräsidiums Darmstadt geltend gemachten Anregungen und Bedenken zu der Problematik „Immissionsschutz/Störfallbetrieb“ wird folgender Beschluss gefasst:

Auf die Einholung eines Abstandsgutachtens nach der Seveso-II-Richtlinie in Bezug auf die Fa. Hitzel Oberflächentechnik wird verzichtet, da nach der neuen Seveso-III-Richtlinie, deren Veröffentlichung ansteht, der Betrieb aus der Klassifizierung als Störfallbetrieb herausfällt.

 

2. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan A 29 „Westlich des Bahnhofs“ als Satzung, der Bebauungsplan besteht aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung.

Grundlage dieses Beschlusses ist der Planstand vom Juni 2014 unter Berücksichtigung der Änderung, die sich aus der erfolgten Behandlung der Stellungnahmen aus der Offenlegung des Bebauungsplanes ergeben haben.

Nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes wird dem Regionalverband Frankfurt-Rhein-Main eine Mehrausfertigung zur Anpassung des Regionalen Flächennutzungsplans übersandt.

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss spricht keine Beschlussempfehlung aus.

 

   
    24.03.2015 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Nach der Begründung durch den Bürgermeister lässt die Stadtverordnetenvorsteherin über die Vorlage des Magistrates abstimmen.

 

Beschlussvorschlag:

 

1. Hinsichtlich der im Rahmen der Anhörung der Träger öffentlicher Belange von Seiten des Regierungspräsidiums Darmstadt geltend gemachten Anregungen und Bedenken zu der Problematik „Immissionsschutz/Störfallbetrieb“ wird folgender Beschluss gefasst:

Auf die Einholung eines Abstandsgutachtens nach der Seveso-II-Richtlinie in Bezug auf die Fa. Hitzel Oberflächentechnik wird verzichtet, da nach der neuen Seveso-III-Richtlinie, deren Veröffentlichung ansteht, der Betrieb aus der Klassifizierung als Störfallbetrieb herausfällt.

 

2. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan A 29 „Westlich des Bahnhofs“ als Satzung, der Bebauungsplan besteht aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung.

Grundlage dieses Beschlusses ist der Planstand vom Juni 2014 unter Berücksichtigung der Änderung, die sich aus der erfolgten Behandlung der Stellungnahmen aus der Offenlegung des Bebauungsplanes ergeben haben.

Nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes wird dem Regionalverband Frankfurt-Rhein-Main eine Mehrausfertigung zur Anpassung des Regionalen Flächennutzungsplans übersandt.

 

 

Abstimmungsergebnis zu 1: mit Stimmenmehrheit angenommen

 

Zustimmung:              CDU, AL/Die Grünen, SPD

Ablehnung:              FDP

Enthaltung:              FWR

 

 

Abstimmungsergebnis zu 2: mit Stimmenmehrheit angenommen

 

Zustimmung:                            CDU, AL/Die Grünen, SPD, FWR

Ablehnung:                            FDP

Enthaltung:                            /