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Vorlage - VO/0053/15  

 
 
Betreff: Änderung der "Richtlinien zur Ausführung des Haushaltes der Stadt Rödermark"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/2/1
Federführend:Finanzverwaltung, Controlling   
Beratungsfolge:
Magistrat Entscheidung
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
17.03.2015 
45. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zur Kenntnis genommen   
23.03.2015 
46. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
24.03.2015 
32. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Richtlinien_Synopse_040315 PDF-Dokument

Sachverhalt/Begründung:

 

Die „Richtlinien zur Ausführung des Haushalts“ wurden mit dem Produkthaushalt 2004 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Damals hatte die Stadt Rödermark noch einen kameralen Produkthaushalt. Er wurde im Jahr 2006 auf die Doppik umgestellt.

 

Die Richtlinien regeln den Umgang mit dem Haushaltsplan und sind zum Teil eine zusätzliche Verschärfung der gesetzlichen Vorschriften.

 

So sind z. B. die getroffenen Regelungen zum Eckwertebeschluss nicht mehr aktuell. Die Stadt Rödermark hat ein Haushaltssicherungskonzept, das die Höhe der Einzelbudgets und des Gesamtbudgets pro Jahr festlegt, damit der vertraglich vereinbarte Konsolidierungspfad eingehalten werden kann. Ein zusätzlicher Eckwertebeschluss ist nicht mehr erforderlich. Es wird vorgeschlagen, eine Streichung der Textpassagen zum Eckwertebeschluss vorzunehmen.

 

Im Bereich der Personalaufwendungen sollen Einsparungen beim Personalaufwand für Sachaufwand Verwendung finden dürfen, wenn dies eine Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Aufgabenerfüllung und die Umsetzung von politischen Beschlüssen nach sich zieht. Damit soll, gerade unter den engen Schutzschirmvorgaben, mehr Flexibilität zur Aufgabenerfüllung erreicht werden.

Minderaufwendungen aus Tarifverhandlungen sollen nicht nicht mehr dem Gesamthaushalt zufallen (Punkt a) der Synopse). Minderausgaben aus der Stellenbesetzungssperre sollen weiterhin keine Verwendung im Budget finden dürfen (Punkt b) der Synopse). Einsparungen aus frei werdenden Planstellen zu 50% im Budget zu belassen, ist nicht sinnvoll, da dann die Konsolidierungsvorgabe für das Folgejahr nicht eingehalten werden kann (Punkt c) der Synopse). Die gleiche Argumentation gilt für Einsparungen aus Umwandlung einer freien Planstelle (Punkt d) der Synopse).

 

Es wird vorgeschlagen, die Richtlinien in vorgenannten Punkten anzupassen.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Änderung der „Richtlinien zur Ausführung des Haushaltes der Stadt Rödermark“ gemäß der beigefügten Synopse.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:


Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

 

 


Anlagen

Synopse „Richtlinien zur Ausführung des Haushaltes der Stadt Rödermark“

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Richtlinien_Synopse_040315 (22 KB) PDF-Dokument (84 KB)