Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Der vom Magistrat der Stadtverordnetenversammlung am 24. Februar 2015 vorgelegte Doppelhaushalt 2015 und 2016 enthält in der Haushaltssatzung eine Anhebung der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer. Ebenso werden die hierdurch erzielten Einnahmeerhöhungen im Haushaltssicherungskonzept 2015 und 2016 als Ersatzmaßnahmen zur Einhaltung des Schutzschirmvertrages mit dem Land Hessen benannt.
Im Dezember 2012 wurden die Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer erstmals in einer Hebesatzsatzung festgelegt.
Die dort festgelegten Hebesätze sollen nun – rückwirkend ab dem 01.01.2015 - wie folgt angehoben werden:
Grundsteuer B von 450 % auf 540 % Gewerbesteuer von 350 % auf 380 %
Die Stadtverordneten werden ersucht, dem beigefügten Entwurf der Satzung zur Änderung der Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Rödermark – Hebesatzsatzung – zuzustimmen. Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Änderung der Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Rödermark – Hebesatzsatzung – gemäß dem vorgelegten Entwurf.
Die Hebesätze werden wie folgt erhöht:
Grundsteuer B von 450 % auf 540 % Gewerbesteuer von 350 % auf 380 %
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
JA
Anlagen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||