Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Gemäß Ziffer 2 der Hinweise zur Anwendung der haushaltsrechtlichen Vorschriften zu § 97 der Hessischen Gemeindeordnung ist für das Investitionsprogramm ein gesonderter Beschluss durch die Gemeindevertretung notwendig.
Das Investitionsprogramm 2015 bis 2019 wird den Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt und ist dem Doppelhaushalt 2015/2016 als Anlage beigefügt. Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt das Investitionsprogramm der Stadt Rödermark für den Planungszeitraum 2015 bis 2019.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
Anlagen
Investitionsprogramm 2015 bis 2019
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