Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Das Haushaltssicherungskonzept 2015/2016 wird den Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Neben der Darstellung der wesentlichen Inhalte des Entschuldungsfonds werden die erzielten Ergebnisse zu den Konsolidierungsmaßnahmen aus 2014 dargestellt. Diese Werte sind vorläufig, da die gesetzliche Frist die Fertigstellung der Abschlussarbeiten bis zum 30. April des Folgejahres zulässt. Zusätzlich werden die für 2015/2016 vorgesehenen Konsolidierungsmaßnahmen abgebildet. Des Weiteren werden Ersatzmaßnahmen für nicht greifende Konsolidierungs-maßnahmen abgebildet, so dass der vertraglich vereinbarte Konsolidierungspfad dargestellt werden kann. Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt das Haushaltssicherungskonzept 2015/2016. Der mit dem Land Hessen vertraglich vereinbarte Schutzschirmpfad für die Jahre 2015 bis 2018 wird eingehalten. Die Vorgaben aus dem Entschuldungsfonds sind erfüllt.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Anlagen: Haushaltssicherungskonzept 2015/2016
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