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Vorlage - VO/0059/15  

 
 
Betreff: Bebauungsplan A 29 "Westlich des Bahnhofs", erneuter Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1/610-102
Federführend:Liegenschaften   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
23.03.2015 
46. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
24.03.2015 
32. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Geltungsbereich  
Seveso-BPlan  

Sachverhalt/Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat in der Sitzung am 18.11.2014 unter TOP 8 und TOP 9 über die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans A 29 „Westlich des Bahnhofs“ eingegangenen Anregungen und Bedenken entschieden, sowie den Satzungsbeschluss gefasst. Dies allerdings unter dem Vorbehalt, dass die öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses erst nach Vorliegen einer schriftlichen Freigabe in Bezug auf die Störfallproblematik erfolgen soll.

 

Seit dem Satzungsbeschluss vom 18.11.2014 hat sich zu Ziffer I. 1.10 der Begründung zum Bebauungsplan (Immissionsschutz/Störfallbetrieb; Seveso II-Richtlinie) eine Neubeurteilung des Sachverhalts ergeben.

Hintergrund: Nach der neuen Richtlinie Seveso III, mit deren Veröffentlichung alsbald zu rechnen ist, würde der Betrieb der Fa. Hitzel Oberflächentechnik, Senefelder Straße 7, aus der Klassifizierung als Störfallbetrieb herausfallen.

 

In einer Mitteilung vom 16. März 2015 hat der RP hinsichtlich des weiteren Verfahrens folgende Alternativen aufgezeigt:

a)      Einholung eines Abstandsgutachtens aufgrund bisheriger Rechtslage

b)     (Neue) planerische Abwägung.

 

Angesichts der sich abzeichnenden Auflösung der Sachproblematik durch die (neue) Seveso-III-Richtlinie soll nun eine neue Abwägungsentscheidung gemäß Beschlussvorschlag getroffen und ein erneuter Satzungsbeschluss gefasst werden.

 


Beschlussvorschlag:

 

1. Hinsichtlich der im Rahmen der Anhörung der Träger öffentlicher Belange von Seiten des Regierungspräsidiums Darmstadt geltend gemachten Anregungen und Bedenken zu der Problematik „Immissionsschutz/Störfallbetrieb“ wird folgender Beschluss gefasst:

Auf die Einholung eines Abstandsgutachtens nach der Seveso-II-Richtlinie in Bezug auf die Fa. Hitzel Oberflächentechnik wird verzichtet, da nach der neuen Seveso-III-Richtlinie, deren Veröffentlichung ansteht, der Betrieb aus der Klassifizierung als Störfallbetrieb herausfällt.

 

2. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan A 29 „Westlich des Bahnhofs“ als Satzung, der Bebauungsplan besteht aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung.

Grundlage dieses Beschlusses ist der Planstand vom Juni 2014 unter Berücksichtigung der Änderung, die sich aus der erfolgten Behandlung der Stellungnahmen aus der Offenlegung des Bebauungsplanes ergeben haben.

Nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes wird dem Regionalverband Frankfurt-Rhein-Main eine Mehrausfertigung zur Anpassung des Regionalen Flächennutzungsplans übersandt.

 

 

Abstimmungsergebnis zu 1:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

 

Abstimmungsergebnis zu 2:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 


Anlagen:

 

- Plan des Geltungsbereichs

- Begründung Ziffer I.1.10

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Geltungsbereich (58 KB)      
Anlage 2 2 Seveso-BPlan (115 KB)