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Nach der Begründung durch den Bürgermeister lässt die Stadtverordnetenvorsteherin über die Vorlage des Magistrates abstimmen.
Beschlussvorschlag:
1. Hinsichtlich der im Rahmen der Anhörung der Träger öffentlicher Belange von Seiten des Regierungspräsidiums Darmstadt geltend gemachten Anregungen und Bedenken zu der Problematik „Immissionsschutz/Störfallbetrieb“ wird folgender Beschluss gefasst: Auf die Einholung eines Abstandsgutachtens nach der Seveso-II-Richtlinie in Bezug auf die Fa. Hitzel Oberflächentechnik wird verzichtet, da nach der neuen Seveso-III-Richtlinie, deren Veröffentlichung ansteht, der Betrieb aus der Klassifizierung als Störfallbetrieb herausfällt.
2. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan A 29 „Westlich des Bahnhofs“ als Satzung, der Bebauungsplan besteht aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung. Grundlage dieses Beschlusses ist der Planstand vom Juni 2014 unter Berücksichtigung der Änderung, die sich aus der erfolgten Behandlung der Stellungnahmen aus der Offenlegung des Bebauungsplanes ergeben haben. Nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes wird dem Regionalverband Frankfurt-Rhein-Main eine Mehrausfertigung zur Anpassung des Regionalen Flächennutzungsplans übersandt.
Abstimmungsergebnis zu 1: mit Stimmenmehrheit angenommen
Zustimmung: CDU, AL/Die Grünen, SPD Ablehnung: FDP Enthaltung: FWR
Abstimmungsergebnis zu 2: mit Stimmenmehrheit angenommen
Zustimmung: CDU, AL/Die Grünen, SPD, FWR Ablehnung: FDP Enthaltung: /
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