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Tagesordnung - 33. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses  

 
 
Bezeichnung: 33. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Datum: Do, 03.09.2009 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum Tramin (Zi.Nr. 300)
Ort: Konrad-Adenauer Str. 4-8, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 7.7.2009 zum Widerspruch des Bürgermeisters gegen den Beschluss vom 13.5.2009 betreffend Konsolidierungskonzept zum Produkthaushalt 2009; „Frauenbeauftragte (extern)“ hier: Beanstandung des Bürgermeisters vom 10.7.2009 gem. § 63 Abs. 2 HGO      
Ö 2  
Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion: Wohn-/Baugebiet Breidert  
CuF/0058/09  
Ö 3  
Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion: Mehr Gewerbeentwicklungsgebiete für Rödermark
CuF/0128/09  
Ö 4  
Antrag der SPD-Fraktion: Förderung Wohnungseigentum für junge Familien  
SPD/0152/09  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Für junge Familien stellt die Stadt Rödermark als Alternative zum Kauf eines Grundstückes auch Grundstücke in Erbpacht zur Verfügung.

 

Die Festsetzung der Höhe des Erbpachtzinses und die Modalitäten zur Zahlung des Erbpachtzinses sollen so gestaltet werden, dass  jungen Familien mindestens in den ersten zehn Jahren nach Abschluss der Verträge keine Belastung aus der Nutzung des Grundstückes entstehen.

 

Der Magistrat wird beauftragt, hierfür Eckpunkte zu entwickeln und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

   
    28.05.2009 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 9 - zur Kenntnis genommen
    Für junge Familien stellt die Stadt Rödermark als Alternative zum Kauf eines Grundstückes auch Grundstücke in Erbpacht zur Verfügung

Für junge Familien stellt die Stadt Rödermark als Alternative zum Kauf eines Grundstückes auch Grundstücke in Erbpacht zur Verfügung.

 

Die Festsetzung der Höhe des Erbpachtzinses und die Modalitäten zur Zahlung des Erbpachtzinses sollen so gestaltet werden, dass  jungen Familien mindestens in den ersten zehn Jahren nach Abschluss der Verträge keine Belastung aus der Nutzung des Grundstückes entstehen.

 

Der Magistrat wird beauftragt, hierfür Eckpunkte zu entwickeln und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss spricht keine Beschlussempfehlung aus.

 

Herr Gerl bittet um Mitteilung der Verkaufspreise bzw. Zuteilungswerte sowie Quadratmeteranzahl der betroffenen Grundstücke.

 

Weiterhin bittet Herr Lauer um Angabe der für die Zielgruppe „Junge Familien“ maßgeblichen Kriterien.

 

Herr Kern wird die Informationen bis zur nächsten Fraktionsberatung zur Verfügung stellen.

   
    09.06.2009 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 12 - zurückgestellt
    Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit wird der Tagesordnungspunkt auf die Tagesordnung der nächsten Stadtverordnetenversammlung geschoben

 

Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit wird der Tagesordnungspunkt auf die Tagesordnung der nächsten Stadtverordnetenversammlung geschoben.

 

Für junge Familien stellt die Stadt Rödermark als Alternative zum Kauf eines Grundstückes auch Grundstücke in Erbpacht zur Verfügung.

 

Die Festsetzung der Höhe des Erbpachtzinses und die Modalitäten zur Zahlung des Erbpachtzinses sollen so gestaltet werden, dass  jungen Familien mindestens in den ersten zehn Jahren nach Abschluss der Verträge keine Belastung aus der Nutzung des Grundstückes entstehen.

 

Der Magistrat wird beauftragt, hierfür Eckpunkte zu entwickeln und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

   
    25.06.2009 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 6 - zur Kenntnis genommen
    Für junge Familien stellt die Stadt Rödermark als Alternative zum Kauf eines Grundstückes auch Grundstücke in Erbpacht zur Verfügung

 

Für junge Familien stellt die Stadt Rödermark als Alternative zum Kauf eines Grundstückes auch Grundstücke in Erbpacht zur Verfügung.

 

Die Festsetzung der Höhe des Erbpachtzinses und die Modalitäten zur Zahlung des Erbpachtzinses sollen so gestaltet werden, dass  jungen Familien mindestens in den ersten zehn Jahren nach Abschluss der Verträge keine Belastung aus der Nutzung des Grundstückes entstehen.

 

Der Magistrat wird beauftragt, hierfür Eckpunkte zu entwickeln und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Die Koalition aus CDU und FDP ist der Auffassung, dass es weiterhin Vergaberichtlinien geben sollte. Die bestehenden Richtlinien sollen allerdings geändert werden.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss spricht keine Beschlussempfehlung aus.

 

   
    07.07.2009 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 8 - zurückgestellt
    - Aufruf soll am Ende der Sitzung erfolgen

- Aufruf soll am Ende der Sitzung erfolgen.

 

Der TOP wurde in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung nicht mehr behandelt.

 

Für junge Familien stellt die Stadt Rödermark als Alternative zum Kauf eines Grundstückes auch Grundstücke in Erbpacht zur Verfügung.

 

Die Festsetzung der Höhe des Erbpachtzinses und die Modalitäten zur Zahlung des Erbpachtzinses sollen so gestaltet werden, dass  jungen Familien mindestens in den ersten zehn Jahren nach Abschluss der Verträge keine Belastung aus der Nutzung des Grundstückes entstehen.

 

Der Magistrat wird beauftragt, hierfür Eckpunkte zu entwickeln und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

   
    02.09.2009 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur
    Ö 6 - (offen)
    Es erfolgt keine weitere Beratung

Es erfolgt keine weitere Beratung. Auf die bisherigen Beratungen wird verwiesen.

   
    03.09.2009 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 4 - zur Kenntnis genommen
   

 

Für junge Familien stellt die Stadt Rödermark als Alternative zum Kauf eines Grundstückes auch Grundstücke in Erbpacht zur Verfügung.

 

Die Festsetzung der Höhe des Erbpachtzinses und die Modalitäten zur Zahlung des Erbpachtzinses sollen so gestaltet werden, dass  jungen Familien mindestens in den ersten zehn Jahren nach Abschluss der Verträge keine Belastung aus der Nutzung des Grundstückes entstehen.

 

Der Magistrat wird beauftragt, hierfür Eckpunkte zu entwickeln und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss spricht keine Beschlussempfehlung aus.

   
    15.09.2009 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 7 - abgelehnt
    Für junge Familien stellt die Stadt Rödermark als Alternative zum Kauf eines Grundstückes auch Grundstücke in Erbpacht zur Verfügung

Nach Begründung durch die Antrag stellende Fraktion und den Stellungnahmen der übrigen Fraktionen wird über den Antrag der SPD-Fraktion, der den folgenden Wortlaut hat, abgestimmt:

 

Für junge Familien stellt die Stadt Rödermark als Alternative zum Kauf eines Grundstückes auch Grundstücke in Erbpacht zur Verfügung.

 

Die Festsetzung der Höhe des Erbpachtzinses und die Modalitäten zur Zahlung des Erbpachtzinses sollen so gestaltet werden, dass  jungen Familien mindestens in den ersten zehn Jahren nach Abschluss der Verträge keine Belastung aus der Nutzung des Grundstückes entstehen.

 

Der Magistrat wird beauftragt, hierfür Eckpunkte zu entwickeln und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:    mit Stimmenmehrheit abgelehnt

 

Zustimmung:                    SPD

Ablehnung:                      CDU, Andere Liste/Die Grünen, FDP

Enthaltung:                      /

Ö 5  
Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion: Grundstückspreise  
CuF/0170/09  
Ö 6  
Grundstückstausch Erich-Kästner-Straße 64 und Am Eichenbühl 63      
Ö 7  
Wahl der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Rödermark II (Urberach)  
VO/0192/09  
Ö 8  
Jahresabschluss 2008  
VO/0240/09  
Ö 9  
Veränderung an Produkten im Haushaltsplan 2010  
VO/0245/09  
Ö 10  
Geänderte Konzeption der Jugendarbeit      
Ö 11  
Gestaltung des Bereiches zwischen Marktplatz und Heitkämperstraße inklusiv der Schul- und der Frankfurter Straße sowie des Kirchvorplatzes  
VO/0247/09-01  
Ö 12  
Ortsdurchfahrt B 459 Waldacker
VO/0250/09  
Ö 13  
Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion: Parkraum am Zehnthof  
CuF/0251/09  
Ö 14  
Einschlägige Punkte zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 15  
Mitteilungen und Anfragen