Bürgerinformationssystem
Für junge Familien stellt die Stadt Rödermark als Alternative zum Kauf eines Grundstückes auch Grundstücke in Erbpacht zur Verfügung.
Die Festsetzung der Höhe des Erbpachtzinses und die Modalitäten zur Zahlung des Erbpachtzinses sollen so gestaltet werden, dass jungen Familien mindestens in den ersten zehn Jahren nach Abschluss der Verträge keine Belastung aus der Nutzung des Grundstückes entstehen.
Der Magistrat wird beauftragt, hierfür Eckpunkte zu entwickeln und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der Haupt- und Finanzausschuss spricht keine Beschlussempfehlung aus. |
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