Bürgerinformationssystem
Sachverhalt
Jahresabschluss 2008
Gemäß § 114s HGO ist die Kommune verpflichtet für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, der die tatsächliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt darstellt.
Der Leiter des Rechnungsprüfungsamtes hat am 18.12.2008 die GBZ Treuhand Hessen AG mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2008 beauftragt.
Der vom Fachbereich Finanzen erstellte Jahresabschluss wurde von der GBZ Treuhand AG, Kassel in Zusammenarbeit mit dem Rechungsprüfungsamt geprüft.
Der Jahresabschluss 2008 wurde am 10. August 2009 mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der GBZ Treuhand Hessen AG und des Rechnungsprüfungsamtes versehen.
Der Jahresabschluss 2008 weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 2.120.904,53 Euro aus, dem ein Planansatz 2008 in Höhe von 1.532.258,39 Euro gegenüber steht.
Die kurzfristigen Verbindlichkeiten spiegeln zum 31.12.2008 eine Inanspruchnahme von Kassenkrediten in Höhe von 11,4 Mio. Euro wider.
Nähere Informationen können dem beiliegenden Jahresabschluss entnommen werden.
Beratung und Entlastung
Der Magistrat legt den mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der GBZ Treuhand Hessen AG und des Rechungsprüfungsamtes vom 10. August 2009 versehenen Jahresabschluss 2008 gemäß § 114u HGO vor. Die Feststellung des Jahresabschlusses 2008 und die Entlastung des Magistrats haben bis spätestens 31. Dezember des zweiten auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres zu erfolgen.
Der Beschluss des Jahresabschlusses sowie die Entlastung sind öffentlich bekannt zu machen und im Anschluss sieben Tage öffentlich auszulegen.
Der Magistrat empfiehlt, den Jahresfehlbetrag 2008 in Höhe von 2.120.904,53 Euro gemäß § 25 (3) GemHVO-Doppik auf neue Rechung vorzutragen. Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung stellt den mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der GBZ Treuhand Hessen AG und des Rechungsprüfungsamtes vom 10. August 2008 versehenen Jahresabschluss 2008 gemäß § 114u HGO fest und entlastet somit den Magistrat für die Führung der Geschäfte des Haushaltsjahres 2008.
Der Jahresfehlbetrag 2008 in Höhe von 2.120.904,53 Euro wird gemäß § 25 (3) GemHVO-Doppik auf neue Rechung vorgetragen. Finanzielle Auswirkungen:
Nein Anlagen
Jahresabschluss 2008 |
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