Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung: Die Stadtverordnetenversammlung hat am 09.06.2009 wie folgt
beschlossen: „I. Die Sanierung der Ortsdurchfahrt Waldacker
(B459) erfolgt als bauliche Sanierung und teilweise Umgestaltung des Ist‐Zustandes mit dem Ziel der Optimierung desselben.
Hierbei sind folgende Details zwingend darzustellen: ·
Bushaltestellen Die
vorhandenen zwei Bushaltestellen werden an jetziger Stelle als barrierefreie
Busbuchten realisiert. Eine dritte Haltestelle wird nicht eingerichtet. Buskaps
werden nicht eingerichtet. ·
Querungshilfe Die am
29.04.2009 in der Planung vorgestellte Querungshilfe in Höhe
„Talstraße“ wird in dieser Form realisiert. ·
Ampelanlagen Die
Ampelanlage Höhe „Jägerstraße“ als Bedarfsampel für Fußgänger
verbleibt an jetziger Stelle. Ebenso wird die Ampelanlage Höhe
„Wingertstraße“ beibehalten. Weitere Ampelanlagen werden nicht
eingerichtet. ·
Einfahrt Waldacker Süd Im Bereich
der Einfahrt Waldacker Süd wird eine bauliche Einfahrt‐, bzw. Torsituation mit dem Ziel der
Erkennbarkeit als Ortseinfahrt und der Reduzierung der Einfahrtsgeschwindigkeit
gestaltet. Die Sinnhaftigkeit und Machbarkeit einer solchen Neugestaltung auch
für den Einfahrtsbereich „Nord“ wird geprüft und ggf. als Variante
im zuständigen Fachausschuss vorgestellt. Ausdruck
vom: 09.06.2009 Seite: 1/2 ·
Fußweg/e Der Fußweg
wird beidseitig vollwertig entlang der gesamten Ortsdurchfahrt (speziell
hierbei: „Süd“ und „Kappenwald“) durchgängig
hergerichtet. Weitergehend – bei Bedarf – eine bauliche Sanierung
des Ist‐Zustandes
der vorhandenen Bürgersteige. II. Der Magistrat wird beauftragt, bei der Planerstellung die
Bürgerinitiative „Hauptstraße Waldacker“ frühzeitig zu beteiligen
sowie einzubinden und entsprechend eingehende Vorschläge zu prüfen und sofern
sinnvoll und realisierbar als weitere Optimierungsoptionen im zuständigen
Fachausschuss „BUS&I“ vorzustellen. 1.
über den aktuellen Sach‐ und Planungsstand bis zur endgültigen
Planverabschiedung durch die Stadtverordnetenversammlung in jeder Sitzung des
zuständigen Fachausschuss „BUS&I“ kurz zu berichten, bzw. auch
Teilpläne/‐ergebnisse
vorzustellen. 2.
bei Zugrundelegung des Ist‐Zustandes hinsichtlich der vorhandenen
Verkehrsraumaufteilung den Lückenschluss im Radwegenetz darzustellen. Hierzu
sind u.a. folgende Optionen näher zu prüfen: a.) Farbliche Absetzung oder Schaffung
eines Angebotsstreifens b.) Wegebeschilderung durch die Bebauung
– weitestgehend parallel zur Hauptstraße c.) Wegebeschilderung außerhalb um die
Bebauung herum Über diese und ggf. weitere denkbare Varianten ist im
zuständigen Fachausschuss zu berichten.“ In der von VKT vorgelegten Planung sind die einzelnen Punkte des
Stadtverordnetenbeschlusses vom 09.06.2009 berücksichtigt. Zum Prüfauftrag an den Magistrat (Punkt II) nimmt die Verwaltung
wie folgt Stellung: Zu 1. und 2. Die Planung wurde der Bürgerinitiative „Hauptstraße
Waldacker“ am 10.8.2009 vorgestellt sowie als Ausdruck und in digitaler
Form übergeben. In einem weiteren Erörterungsgespräch wurden der BI am 13.8.2009
technische Fragen zur Planung erläutert. Von der Bürgerinitiative wird empfohlen, die
Fußgängerschutzanlage an der Jägerstraße weiter nach Süden zu verschieben und
eine zweite Haltelinie anzuordnen, um den aus der Jägerstraße ausfahrenden PKW
eine größere Aufstellfläche zu geben. Auch wird empfohlen, die Verkehrsinsel im
südlichen Einfahrtsbereich noch weiter nach Süden zugunsten einer längeren
Linksabbiegespur für Abbieger in die Wingertstraße zu verschieben. Der Standort
der Bushaltestelle Waldacker-Nord (Ostseite) sollte nochmals überprüft werden.
Die Anordnung vor den Grundstücken Hauptstraße 65- 67 sei wünschenswert. Zu 3. a.) Die Einrichtung eines farblich abgesetzten Angebotsstreifens ist
nicht zulässig. Ein Angebotsstreifen darf nur mittels weißer Markierung neben
der Fahrbahn ausgewiesen werden. Er darf nicht Teil der Fahrbahn sein. Dies wurde auch bereits in den vorangegangenen Planungsstudien
durch VKT und zusätzlich durch das Büro Heinz und Feier geprüft. Für die Markierung eines Angebotsstreifens reicht der zur
Verfügung stehende Verkehrsraum nicht aus. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Markierung eines
Angebotsstreifens parallel zu den Fahrbahnen nicht nur die Mehrzweckspuren
entfallen müssten, sondern auch eine Verbreiterung der
“Fahrbahnfläche“ von 2 X 3,25 m auf 2 x 4,75 m erfolgen würde. Dies
steht dem Ziel einer Einengung der Fahrbahn und damit einer Geschwindigkeitsminderung
entgegen. Zu 3. b) und c) Wegen der Vorrangigkeit der Straßenbaumaßnahme und der damit
verbundenen Verhandlungen mit dem ASV zur Kostenbeteiligung und Bezuschussung
durch das Land wurde dieser Teil des Prüfungsauftrages zunächst zurückgestellt. Es wird empfohlen, der Planung des Büros VKT vom 03.08.2009 unter
Berücksichtigung der Empfehlungen der Bürgerinitiative zuzustimmen. Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Umgestaltung der
Ortsdurchfahrt Waldacker im Zuge der B 459 entsprechend der Planung des Büros
VKT, Verkehrsplanung Köhler und Taubmann, vom 03.08.2009. Die Gesamtkosten inkl.
der Fahrbahnerneuerung werden auf ca. 1.754.430,00 € veranschlagt. Der Anteil der Stadt beträgt für die Sanierung der Bürgersteige,
Neubau von Gehwegen und für die barrierefreien Umgestaltung der Bushaltestellen
ca. 908.771,00 €. Mögliche Zuwendungen sind zu beantragen. Die Empfehlungen der Bürgerinitiative (Verschiebung Ampel,
Verschiebung Verkehrsinsel und Verschiebung Haltestelle Waldacker Nord) sind zu
berücksichtigen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen: Nein |
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