Bürgerinformationssystem
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
das Baugebiet „Breidert“ wird vollumfänglich - abgesehen vom Sondergebiet - zum reinen Wohngebiet nach § 3 BauNVO umgewidmet.
Der Tagesordnungspunkt wird zurückgezogen.
353390 Besucher seit dem 01.04.2016
Homepage der Stadt Rödermark