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Die Stadtverordnetenversammlung stellt den mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der GBZ Treuhand Hessen AG und des Rechungsprüfungsamtes vom 10. August 2008 versehenen Jahresabschluss 2008 gemäß § 114u HGO fest und entlastet somit den Magistrat für die Führung der Geschäfte des Haushaltsjahres 2008.
Der Jahresfehlbetrag 2008 in Höhe von 2.120.904,53 Euro wird gemäß § 25 (3) GemHVO-Doppik auf neue Rechung vorgetragen.
Herr Erster Stadtrat Sturm erläutert die Vorlage. Die Mitarbeiter der Verwaltung, Frau Jäger und Herr Breustedt erläutern den Jahresabschluss 2008. Im Anschluss präsentiert Herr Büchsenschütz vom Büro Dithmar Westhelle Assenmacher Zwingmann & Partner die Ergebnisse der Prüfung.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, dem Tagesordnungspunkt zuzustimmen. |
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