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Tagesordnung - 28. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie  

 
 
Bezeichnung: 28. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
Gremium: Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
Datum: Mi, 18.09.2024 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Mehrzweckraum der Halle Urberach
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit      
Ö 2     Vortrag: Nachpflanzungskonzept Pestalozzistraße – Neupflanzung von Bäumen in der Pestalozzistraße in Rödermark      
Ö 3     Vorhabenbezogener Bebauungsplan A31.1 "Urbanes Gebiet Kapellenstraße" - Aktueller Sachstand, Vorvertrag vom 17.12.2019, weiteres Vorgehen  
Enthält Anlagen
VO/0242/24  
Ö 4     Grundsatzbeschluss "Alte Wache"  
Enthält Anlagen
VO/0241/24  
Ö 5     Änderung/ Ergänzung der Zisternensatzung der Stadt Rödermark  
Enthält Anlagen
VO/0239/24  
Ö 6     Berichtsantrag der FDP-Fraktion: Sachstand: Förderprogramme  
FDP/0126/24  
Ö 7     Neufassung der Gefahrenabwehrverordnung  
Enthält Anlagen
VO/0250/24  
Ö 8     Antrag der FDP-Fraktion: Klimaneutraler Kraftstoff (HVO100) für die Fahrzeuge der Stadt Rödermark  
FDP/0168/24  
Ö 9     Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grünen: Prüfung der Möglichkeiten für Freiflächenphotovoltaik in Rödermark  
CAL/0203/24  
Ö 10     Antrag der SPD-Fraktion: Anordnung von Tempo 30  
SPD/0256/24  
Ö 11     Antrag der Fraktion FWR: Einrichtung "Runder Tisch - Grüne Mitte"  
FWR/0258/24  
Ö 12     Antrag der Fraktion FWR: Änderung Richtlinien Förderung von Mini-PV Anlagen ("Balkonkraftwerke")  
FWR/0259/24  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat wird beauftragt, Punkt 4.1 der „Richtlinien der Stadt Rödermark zur Installation einer Mini-PV Anlage/Balkonmodul“ wie folgt zu ändern:

Die Förderhöhe beträgt pro Haushalt einmalig 20% vom Nettoanschaffungspreis, jedoch maximal 200€ r die Anschaffung einer Mini-PV-Anlage/ eines Balkonmoduls, welches eine Einspeiseleistung von 300 bis 800 Watt hat. Diese Vorgabe wird erfüllt, wenn entweder das Solarmodul eine Wirkleistung von maximal 800 Watt hat (bzw. auf diese Leistung gedrosselt wird) oder wenn die maximale Wechselrichterleistung 800 VA gemäß Herstellerangaben beträgt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

Ö 13     Antrag der FDP-Fraktion: Sicherstellung der Barrierefreiheit (Aufzug) am Bahnhof Ober-Roden  
FDP/0261/24  
Ö 14     Einschlägige Punkte zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 15     Mitteilungen und Anfragen