Die Anträge unter TOP 12, TOP 12.1 und 12.2 werden gemeinsam aufgerufen.
Die Fraktionen begründen ihre Anträge. In der Folge werden Stellungnahmen aller Fraktionen zur Thematik vorgetragen.
Abschließend lässt der Stadtverordnetenvorsteher zuerst über den Änderungsantrag unter TOP 12.1, dann über Hauptantrag unter TOP 12 und abschließend über den konkurrierenden Hauptantrag unter TOP 12.2 abstimmen.
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat wird ermächtigt, bei Gesprächen und Verhandlungen zum Zwecke der Ansiedlung von Supermärkten mit Vollsortiment im Stadtteil Ober-Roden (EDEKA, REWE, TEGUT etc.) folgende Areale, Bereiche und Standorte in Betracht zu ziehen:
- Zentrale Versorgungsbereiche gem. dem Einzelhandelskonzept der Stadt Rödermark
- Areale im Außenbereich insbesondere als Arrondierung an die bestehende Bebauung
- Areale, die zur Zeit in Planung sind und für die Aufstellungsbeschlüsse und vorbereitende Beschlüsse zur Bauleitplanung gefasst wurden
- Innenbereichsareale, auch wenn sie im Einzelhandelskonzept nicht als zentrale Versorgungsbereiche definiert sind
Vorrangig ist eine Ansiedlung in den zentralen Versorgungsbereichen gem. Einzelhandelskonzept durchzuführen.
Bei sonstigen vorgeschlagenen Standorten ist eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicher zu stellen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn Bauleitverfahren oder andere Planverfahren (Abweichungsverfahren zum Regionalen Flächennutzungsplan) durchgeführt werden müssten, um eine Ansiedlung zu ermöglichen.